
Eine deutlichere Ausrichtung am Gemeinwohl und besseren Zugang zum Gesundheitssystem für Innovatoren – das will die Reformkommission durch einen Umbau der G-BA-Strukturen erreichen. Im Modell der Reformkommission werden die Rolle und die Stellung der hauptamtlichen und unabhängigen Mitglieder deutlich gestärkt, indem ihre Zahl von drei auf neun verdreifacht und ihre Amtszeit von sechs auf neun Jahre verlängert wird. Die zehn ehrenamtlichen Vertreter der Kassen und Leistungserbringer verlieren ihr Stimmrecht und werden den fünf ehrenamtlichen Patientenvertretern im Plenum insoweit gelichgestellt.
Zusätzlich schlägt die Reformkommission vor, dass Außenstehende, die sich als wichtige Innovatoren für das Gesundheitssystem erweisen könnten, verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte erhalten. Dies soll vor allem dadurch geschehen, dass sie wesentlich früher als bislang in die Entscheidungsprozesse des G-BA eingebunden werden. „Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen sowie für Start-Ups, die für mögliche Innovationen besonders vielversprechend sind, kann das aufwändige Antragsverfahren eine hohe Marktzutrittshürde darstellen“, schreibt die Kommission und empfiehlt zu prüfen, das Beratungsrecht zu einem serviceorientierten Beratungsangebot auszubauen.


Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen