Innovationen, die zu einer Verbesserung der Versorgung führen oder sogar systemverändernd wirken können, müssten Zugang ins Gesundheitssystem finden. Durch die derzeitige Funktionsweise des GBA sei dies jedoch nicht immer hinreichend gewährleistet, wie aus einer Studie hervorgeht, die von DICE Consult in Zusammenarbeit mit dem Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) der Heinrich Heine-Universität Düsseldorf unter der Leitung von Justus Haucap und Michael Coenen im Auftrag der Stiftung Münch erstellt wurde. In der Studie wurde aus wettbewerbstheoretischer und regulierungsökonomischer Perspektive untersucht, inwieweit der GBA grundsätzlich geeignet ist, zu einer innovationsoffenen und Effizienz steigernden Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung beizutragen. Die Ergebnisse verdeutlichen laut den Autoren, dass die Entscheidungen des GBA nicht immer gemeinwohlorientiert sind.
Gesprächsangebot bisher unbeantwortet
Um Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, die eine bessere Arbeitsweise des GBA garantieren, hat die Stiftung Münch daher eine Reformkommission ins Leben gerufen. Zum Kern des Teams gehören Justus Haucap (Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie DICE), Ferdinand Wollenschläger (Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg) und Stefan Hartmann (Inhaber des Lehrstuhls für Wissenschaftstheorie an der LMU München). Auch der GBA soll in die Beratungen einbezogen werden und die Möglichkeit erhalten, Experten zu benennen, die die Arbeit der Reformkommission unterstützen. Ein diesbezügliches Gesprächsangebot an den GBA sei allerdings bislang unbeantwortet geblieben, so die Stiftung.


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