
Wegen der angespannten Finanzlage vieler Kliniken soll eine Sonderregelung zur Sicherung ihrer Liquidität auch im kommenden Jahr gelten. Bis zum 31. Dezember 2024 sollen Krankenkassen Rechnungen für erbrachte Leistungen innerhalb von fünf Tagen bezahlen müssen. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Eine bisherige Regelung aus der Corona-Krise dazu läuft am 31. Dezember 2023 aus. Ohne Verlängerung würde für die Kassen ab dem 1. Januar 2024 wieder die ursprüngliche Bezahlungsfrist von 30 Tagen gelten – mit entsprechenden Folgen für die Zahlungsfähigkeit der Kliniken.
Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser sei infolge von Kostensteigerungen insbesondere für Gas, Strom und weitere Sachkosten angespannt, heißt es in dem Entwurf. Die Bundesregierung habe die Lage durch zahlreiche begleitende Maßnahmen stabilisieren können. Dennoch seien die Krankenhäuser weiter auf eine schnelle Refinanzierung durch die Kostenträger angewiesen. Die Verordnung kann das Ministerium ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft setzen.





Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Jetzt einloggen