
Brandenburg dringt auf Änderungen beim umstrittenen Sparpaket zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Die Krankenhäuser dürften durch Einsparungen nicht zusätzlich belastet werden, sagte Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke (SPD) nach der vierten Krankenhauskonferenz in der Staatskanzlei in Potsdam am 12. Dezember.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro mit Ausgabenbremsen vor allem bei den Kliniken vorgesehen. Sie sollen einen Großteil der Einsparungen von zwei Milliarden Euro schultern.
Doch das Gesetz hängt fest, weil sich die Länder im Bundesrat quer stellten. Deshalb drohen bereits 2026 höhere Beiträge für Millionen Versicherte. Über das Gesetz soll der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag am 17. Dezember beraten.
Brandenburg setzt auf Vermittlungsausschuss
Auch Brandenburg stimmte für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das Sparpaket hätte den Umbauprozess, in dem sich die Krankenhäuser befinden, massiv gestört, sagte Woidke. „Aber wir erwarten natürlich, dass der Bund hier (...) zu seinen Aussagen steht und unseren Krankenhäusern und damit der Gesundheitsversorgung in Brandenburg insgesamt mehr Stabilität gibt.“
Gesundheitsminister Britta Müller (BSW) sagte, man habe Vorschläge eingebracht, wie man Geld besser einsparen könne als bei den Kliniken. So könne das Gesundheitswesen etwa von sogenannten versicherungsfremden Leistungen entlastet werden.
Die brandenburgische Landesregierung beriet am Vormittag mit Vertretern der Gesundheitsversorgung über die Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes. Auch die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Katja Kohfeld, war bei den Gesprächen in Potsdam dabei.
Kliniken unter Druck
Krankenhäuser stehen unter Druck und werden von Finanzsorgen geplagt. Rund 80 Prozent der Kliniken im Land machen laut Gesundheitsministerin Müller Defizite. Planinsolvenzen in Guben, Forst und Spremberg und Seelow hätten aber abgewendet werden können, sagte sie.
Müller zufolge blieben die Möglichkeiten ambulant-stationärer Leistungserbringung im Gesetzentwurf “hinter unseren Erwartungen zurück”. Sie forderte eine Öffnungsklausel im SGB V, um neue ambulant-stationäre Versorgungstrukturen umsetzen zu können. „Zudem brauchen wir eine Verlängerung der Ausnahmeregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen, Anpassungen bei den Regelungen für Tageskliniken und mehr Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern“, so Müller.
Ziel der SPD/BSW-Regierung in Brandenburg ist es, die Krankenhäuser als Orte der Gesundheitsversorgung zu erhalten. Laut dem Krankenhausplan gibt es 54 Krankenhäuser. Die Zahl der bislang rund 16.000 Krankenhausbetten in Brandenburg dürfte in den kommenden Jahren nach Einschätzungen von Fachleuten spürbar zurückgehen.
Weitere Nachbesserungen bei Krankenhausreform gefordert
Aus Sicht der brandenburgischen Landesregierung muss der Bund auch bei der Krankenhausreform weiter nachbessern. Ministerpräsident Woidke forderte, der Bund müsse die Planungshoheit der Länder stärker respektieren und die Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern verbessern.
Um dem aktuellen Fachkräftemangel zu begegnen, fordert die Landesregierung vom Bund, die Anrechnung von Fachärzten auf mehr als drei Leistungsgruppen sowie die Ausweitung der Möglichkeiten zum ambulanten Operieren unabhängig vom Krankenhausstandort und somit unabhängig des vorgeschriebenen Zwei-Kilometer-Radius. Die Möglichkeiten zur ambulant-stationären Versorgung sollten aus Brandenburger Sicht ausgeweitet werden. Nur so könne eine flächendeckende und effiziente Gesundheitsversorgung insbesondere in ländlichen Regionen sichergestellt werden.
Der Bund sieht mit einer Nachjustierung der noch unter der früheren Ampel-Koalition beschlossenen Krankenhausreform bereits flexiblere Vorgaben vor.
Spezialisierung der Kliniken gewollt
Die Krankenhausreform ist seit dem 1. Januar in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Das Ziel ist weniger finanzieller Druck für die Kliniken und mehr Spezialisierung der Häuser. Die Grundlage der Abrechnungen mit den Kassen sollen neue sogenannte Leistungsgruppen sein, die Behandlungen genauer beschreiben. Das Netz der Kliniken dürfte damit kleiner werden.
Der Kardinalfehler der Reform ist, dass ländliche und städtische Versorgungsstrukturen mit gleichen Werkzeugen behandelt werden.
Der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, Detlef Troppens, sagte, der Kardinalfehler der Reform sei, dass ländliche und städtische Versorgungsstrukturen mit gleichen Werkzeugen behandelt werden. In der Fläche drohe die Gefahr der Unterversorgung.
Deutschland hat nach Experteneinschätzung im Vergleich zu Nachbarländern relativ viele Kliniken – und es gibt seit Jahren schwelende Probleme wie Finanznöte und Personalengpässe. Ein Drittel der 480.000 Betten sind nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums aus 2024 nicht belegt.








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