
Die Kabinettssitzung zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) ist vertagt. Ein Beschluss des Gesetzes sei nun erst frühestens in drei Wochen möglich, heißt es in einer Mitteilung des niedersächsischen Gesundheitsministeriums.
Das habe „weitreichende Folgen“ für den Prozess der Krankenhausreform, kritisiert Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). „Die fehlende gesetzliche Klarheit führt zu einer Phase der Unsicherheit für alle Beteiligten – insbesondere für die Bundesländer, den Medizinischen Dienst und die Krankenhäuser“, so der Minister.
Aktuell gelten weiterhin die Fristen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) und diese müssten immer noch wie vorgesehen umgesetzt werden. Demnach sind die Länder bis zum 30. September verpflichtet, den Medizinischen Dienst mit der Prüfung der Leistungsgruppen zu beauftragen.
Keine Zuweisung der Leistungsgruppen in 2027
Dieses Verfahren müsse nun gestartet werden – obwohl bereits absehbar sei, dass es im kommenden Jahr aufgrund der neuen Gesetzeslage erneut durchgeführt werden müsse. „Eine Zuweisung von Leistungsgruppen im Jahr 2027 erscheint unter diesen Umständen als nicht realisierbar“, befürchtet Philippi.
Aus diesem Grunde sei es für alle Beteiligten wichtig, dass es zu einem zeitnahen Kabinettsbeschluss komme.








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