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KrankenhausreformWarum der KHAG-Entwurf auf Widerstand stößt

Krankenkassen und Klinikverbände kritisieren den Entwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz scharf. Sie warnen vor einer Verwässerung der Reformziele durch Ausnahmeregelungen und fordern eine echte, fallunabhängige Finanzierung.

Viele Fragezeichen auf gelbem Hintergrund. Eine Lupe ist auf ein rotes Ausrufezeichen gerichtet
Hafiez Razali/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) stößt bei Krankenkassen und Klinikverbänden auf deutliche Kritik. Während die geplante vollständige Finanzierung des Transformationsfonds durch den Bund begrüßt wird, sehen viele Akteure zentrale Reformziele durch weitreichende Ausnahmeregelungen und strukturelle Veränderungen gefährdet.

„Mit den vorgelegten Anpassungsvorschlägen zur Krankenhausreform sollen den Ländern weitreichende Ausnahmeregelungen ermöglicht werden“, warnt Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Eine solche Aufweichung der Qualitätsvorgaben würde die angestrebte bundesweit einheitliche und hohe Behandlungsqualität nachhaltig gefährden.

Keine einheitlichen Qualitätskriterien

Besonders kritisch sieht Stoff-Ahnis die Möglichkeit, dass Länder von den einheitlichen Qualitätskriterien für Leistungsgruppen abweichen könnten: „Dies hätte zur Folge, dass Krankenhäuser auch zukünftig Leistungen anbieten könnten, für die sie nicht die notwendige personelle und technische Ausstattung oder ausreichende Erfahrung vorhalten.“

Ziel der Reform muss eine einheitliche qualitative Versorgung und damit letztlich auch der Lebensverhältnisse in Deutschland sein.

Auch die geplante Streichung der Erreichbarkeitsvorgaben für Ausnahmen stößt auf Unverständnis. Stoff-Ahnis betont: „Ziel der Reform muss eine einheitliche qualitative Versorgung und damit letztlich auch der Lebensverhältnisse in Deutschland sein.“ Die Definition des Begriffs „flächendeckende Versorgung“ dürfe nicht landesspezifisch und uneinheitlich erfolgen, da sonst selbst in Ballungsräumen Ausnahmen drohen.

Der GKV-Spitzenverband fordert daher verbindliche und bundesweit einheitliche Kriterien für die Zuweisung von Leistungsgruppen sowie objektive Maßstäbe für Kooperationen. Ausnahmen müssten im Einvernehmen mit den Krankenkassen und auf Basis eines bundeseinheitlichen Rahmens erfolgen. Als geeignetes Gremium zur Ausarbeitung entsprechender Empfehlungen sieht Stoff-Ahnis den Gemeinsamen Bundesausschuss.

Richtige Finanzierung

Auch der BKK Dachverband bewertet den Gesetzentwurf kritisch. Zwar wird die geplante vollständige Finanzierung des Transformationsfonds durch den Bund ab 2026 ausdrücklich begrüßt – die ursprünglich vorgesehene Beteiligung der gesetzlichen Krankenversicherung hätte eine erhebliche zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet. „Dass die GKV nicht auch noch für notwendige Strukturmaßnahmen zahlen muss, ist richtig und konsequent“, erklärt Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbands.

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Doch auch Klemm warnt vor den im Entwurf vorgesehenen Ausnahmeregelungen und erweiterten Kooperationsmöglichkeiten. „Wenn wir die Krankenhausreform mit Leben füllen wollen, dürfen wir keine Hintertüren für Ausnahmen schaffen“, mahnt sie. Einheitliche Qualitätsstandards seien kein bürokratischer Selbstzweck, sondern ein Garant für sichere und hochwertige Patientenversorgung.

Wer jetzt auf Aufweichung drängt, riskiert, dass wir erneut Chancen für Spezialisierung und Konzentration ungenutzt verstreichen lassen.

Die Betriebskrankenkassen befürchten, dass die Reform zu einem Kompromissprojekt verkommt, das bestehende Strukturen lediglich verwaltet, statt sie mutig weiterzuentwickeln. „Wer jetzt auf Aufweichung drängt, riskiert, dass wir erneut Chancen für Spezialisierung und Konzentration ungenutzt verstreichen lassen“, so Klemm weiter.

Keine Kopplung der Finanzierung an Fallzahlen

Auch der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) sieht im aktuellen Entwurf zentrale strukturelle Probleme ungelöst – insbesondere die weiterhin bestehende Kopplung der Finanzierung an Fallzahlen. „Eine nachhaltige Reform gelingt nur, wenn die Krankenhausbudgets vollständig von der Leistungsmenge entkoppelt werden“, betont DEKV-Vorsitzender Christoph Radbruch.

Die geplante Einführung der Vorhaltevergütung ab 2028 greife zu kurz, da sie faktisch weiterhin an Fallzahlen gebunden bleibe: „40 Prozent der Vergütung basieren direkt auf den aktuell erbrachten Leistungen, die übrigen 60 Prozent – als sogenannte Vorhaltepauschalen deklariert – orientieren sich an der Fallzahl der Vorjahre.“

Radbruch fordert eine grundlegende Überarbeitung der Vorhaltefinanzierung, um eine verlässliche, bedarfsorientierte und planungssichere Finanzierung zu gewährleisten – unabhängig von Fallzahlen. Nur so ließen sich Versorgungsqualität und wirtschaftliche Tragfähigkeit gleichermaßen sichern.

Die Stimmen aus den Verbänden zeigen deutlich: Der aktuelle Entwurf des KHAG muss nachgebessert werden, um die ursprünglichen Ziele – mehr Qualität, Effizienz und Steuerung – nicht aus dem Blick zu verlieren.

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