
Das Bundesgesundheitsministerium plant, jetzt einen Entwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) in die Anhörung bei den Ländern und Verbänden zu geben, wie es aus Kreisen des Ressorts hieß. Anfang September soll das Bundeskabinett das KHAG billigen.
An den Zielen einer besseren Qualität und einer Konzentration bei schwierigen Eingriffen solle dabei festgehalten werden. Um die Reform vor Ort umsetzbar zu machen, sollten den Ländern aber mehr Gestaltungsmöglichkeiten an die Hand gegeben werden.
Kliniknetz wird kleiner
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und ihre Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern hatten sich Anfang Juli dazu abgestimmt, die noch von der Ampel-Koalition gegen Proteste durchgesetzte Reform nachzubessern. Sie trat Anfang 2025 in Kraft und soll bis 2029 umgesetzt werden. Das Netz der 1700 Kliniken dürfte kleiner werden.
Basis der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen neue „Leistungsgruppen" sein. Sie sollen Behandlungen genauer beschreiben und einheitliche Qualitätsvorgaben bei Personal und Erfahrung gewährleisten.
Ausnahmefälle bei der Zahl von Ärzten
Konkret soll nach Angaben aus Ministeriumskreisen nun etwa geregelt werden, dass bestimmte Standards zur Zahl von Ärzten in Ausnahmefällen nicht nur für drei Jahre ausgesetzt werden dürfen, sondern für zweimal drei Jahre. Zudem sollen bestimmte Fristen verlängert werden, damit die Länder mehr Zeit haben, die Wirkungen der Reform abzuschätzen.
Die Definition eines Klinikstandorts, wonach dessen Gebäude maximal zwei Kilometer voneinander entfernt sein dürfen, solle aber beispielsweise nicht noch weiter gefasst werden.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller versteht den Entwurf als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, insbesondere was die Fristenverlängerung und regionale Ausnahmeregelungen angeht. Doch die Anpassungen reichen ihrer Meinung nach nicht aus.
Vor allem an der Zwei-Kilometer-Grenze übt sie Kritik: „Als Gesundheitsministerin eines Flächenlandes fordere ich eine Reform, die nicht an starren Maßvorgaben scheitert, sondern die sich an der tatsächlichen Versorgungssituation orientiert. Die weiterhin vorgesehene Zwei-Kilometer-Grenze zur Definition von Krankenhausstandorten greift aus meiner Sicht zu kurz – und ist für viele Regionen in Brandenburg schlicht nicht praktikabel.“
Entfernungsgrenze zwischen Kliniken nicht nachvollziehbar
Müller bringt Eberswalde als Beispiel an: Dort arbeiten das Forstmann-Krankenhaus und das Gropius-Krankenhaus der GLG seit Jahren eng zusammen – medizinisch und organisatorisch. Trotzdem gelten sie nach der aktuellen Regelung als eigenständige Standorte, weil sie geringfügig mehr als zwei Kilometer voneinander entfernt liegen.
Das sei in der Versorgungspraxis einfach nicht nachvollziehbar und behindere Lösungen, die sich mittlerweile bewährt hätten.
Versorgung darf nicht am Maßband scheitern.
Müller dazu: „Ich fordere deshalb eine dauerhaft tragfähige Ausnahmeregelung, die den Ländern erlaubt, sinnvolle Kooperationen auch jenseits formaler Entfernungsgrenzen zu ermöglichen. Denn Versorgung darf nicht am Maßband scheitern.“
Die Gesundheitsministerin pocht auf flexibleren Strukturen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Standorte gefährdet werden, nur weil eine starre Definition ihre Kooperation erschwert oder ausschließt“, fügt sie hinzu.









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