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Krankenhaus-AnpassungsgesetzMarburger Bund fordert nötige Courage von der Regierung

Lob für pragmatische Änderungen, Kritik an Finanzierung und Weiterbildung: Der Marburger Bund fordert vom Bund mehr Mut und klare gesetzliche Regelungen, um die Krankenhausreform praxisnah und zukunftssicher zu gestalten.

Weißes Ausrufezeichen vor hellblauem Hintergrund.
stockfoto/stock.adobe.com
Symbolfoto

Der Marburger Bund sieht im vorgelegten Referentenentwurf für ein Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) Fortschritte, fordert jedoch in mehreren Punkten Nachbesserungen. Die Erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Dr. Susanne Johna, betont in einem aktuellen Statement, dass Planungssicherheit und eine verlässliche Versorgungsperspektive zentrale Voraussetzungen für das Gelingen der Krankenhausreform seien.

Die im Entwurf vorgesehenen Fristverlängerungen und erweiterten Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsgruppen seien eine pragmatische Reaktion auf erkennbare Probleme in der Umsetzung.

Auch die überarbeiteten Leistungsgruppen werden grundsätzlich begrüßt, allerdings sieht der Marburger Bund weiteren Anpassungsbedarf bei den personellen und strukturellen Anforderungen. Diese müssten in der Praxis erfüllbar sein und dürften keine unnötigen Hürden darstellen.

Besonderen Änderungsbedarf sieht der Verband beim sogenannten Leistungsgruppen-Grouper, der in seiner jetzigen Form zu Fehlsteuerungen führen könne, da Versorgungsentscheidungen zu stark an formalen Kriterien ausgerichtet würden, statt sich am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten zu orientieren.

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Finanzierungssystem erschwert Bürokratieabbau

Kritisch bewertet der Marburger Bund die geplante Finanzierungssystematik. Die vorgesehene Einführung der Vorhaltevergütung ab 2028 und ihre vollständige Umsetzung bis 2030 schaffe zwar zeitlichen Spielraum, ändere jedoch nichts an der grundsätzlichen Problematik. Damit werde das Ziel einer Abkehr von der rein ökonomischen Logik der Fallpauschalen verfehlt.

Zudem wird der zunehmende bürokratische Aufwand kritisiert, der durch ein paralleles Finanzierungssystem weiter steigen dürfte. Bereits heute sei die Dokumentationslast im Klinikalltag hoch und belaste die medizinische Versorgung spürbar.

Weiterbildungsentwurf „völlig unzureichend“

Als „völlig unzureichend“ bewertet der Marburger Bund die Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung im Entwurf. Durch Standortschließungen, Leistungskonzentrationen und Fusionen geraten laut Verband viele Weiterbildungsstellen unter Druck. Dies gefährde die Facharztqualifikations- sowie allgemeinen Weiterbildungsmöglichkeiten des ärztlichen Nachwuchses.

Wenn Bund und Länder nicht aktiv gegensteuern, werden nicht nur Fachkräfte fehlen, sondern auch die ärztliche Tätigkeit im Krankenhaus an Attraktivität verlieren. Der Marburger Bund fordert daher eine gesetzlich verankerte Struktur zur Sicherung und zum Ausbau regionaler, von den Ärztekammern zertifizierter Weiterbildungsverbünde. Diese müssten finanziell und organisatorisch so ausgestattet sein, dass sie eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Facharztweiterbildung auch unter veränderten Rahmenbedingungen gewährleisten können.

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