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Medizinischer DienstThüringen prüft hunderte Anträge für Leistungsgruppen

In Thüringen werden über 800 Leistungsanträge geprüft – besonders aus Innerer Medizin, Chirurgie und Intensivmedizin. Nach der Qualitätsprüfung entscheidet das Land, welche Kliniken welche Leistungen künftig anbieten dürfen.

Chirurgen während einer Operation am OP-Tisch
santypan/stock.adobe.com
Symbolfoto

Bei der Gestaltung der künftigen Klinikstrukturen in Thüringen muss das Land über Hunderte Leistungsangebote von Krankenhäusern entscheiden. Insgesamt lägen 887 Anträge zu sogenannten Leistungsgruppen vor, teilte das Gesundheitsministerium in Erfurt mit. Besonders oft sei die Erlaubnis zum Erbringen von für die Basis- und Notfallversorgung wichtigen Leistungen in innerer Medizin, allgemeiner Chirurgie und Intensivmedizin beantragt worden.

Die Einführung von Leistungsgruppen mit jeweils einheitlichen Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und Ausstattung ist ein wesentlicher Bestandteil der bundesweiten Klinikreform, die die Ampel-Regierung auf den Weg gebracht hatte. Die jetzige Bundesregierung aus Union und SPD hatte sich zuletzt auf Nachbesserungen verständigt.

Medizinischer Dienst prüft, Land entscheidet

Leistungsgruppen bilden medizinische Leistungen ab und sind präziser gefasst als grob benannte Fachabteilungen. Sie werden den Kliniken vom Land zugewiesen, die Behandlungen können damit bei den Krankenkassen abgerechnet werden. In Thüringen möchten nach Ministeriumsangaben zudem viele Kliniken Leistungen der Geriatrie (Altersmedizin) und Endoprothetik (künstlicher Gelenkersatz) erbringen.

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Das Land hat den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit der Prüfung der Leistungsangebote und den damit verbundenen Qualitätskriterien beauftragt. Diese Prüfung solle bis Ende Juli abgeschlossen sein, danach entscheidet das Ministerium darüber, welche Leistungen die Häuser erbringen und abrechnen dürfen.

Dabei gehe es auch um eine ausgewogene regionale Verteilung bestimmter Leistungsangebote, so das Ministerium. Ab Dezember sollen die Kliniken die entsprechenden Bescheide erhalten.

Beschlüsse stehen noch aus

Zunächst müssen Bundestag und Bundesrat die Reformnachbesserungen noch beschließen, dies soll voraussichtlich bis Ende März geschehen. Die Krankenhausreform ist Anfang 2025 in Kraft getreten und soll schrittweise bis 2030 umgesetzt werden.

Sie sieht unter anderem eine Umstellung der Klinikfinanzierung vor. Die Häuser sollen nicht mehr ausschließlich nach abgeleisteten Behandlungsfällen vergütet werden, sondern auch Geld schon für das Vorhalten bestimmter Leistungen erhalten.

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