
Thüringen schafft rechtlich die Voraussetzung für die vom Bund geplante Krankenhausreform. Das Kabinett stimmte am 9. Januar 2024 der kleinen Thüringer Krankenhausgesetz-Novelle zu, wie die Staatskanzlei mitteilte. Die Minimalanpassung des Gesetzestextes gebe die notwendige Flexibilität, um die angestrebte Neuaufstellung der Kliniken und deren Klassifizierung nach Leistungsgruppen so schnell wie möglich umsetzen zu können.
Der Bund zielt mit der Krankenhausreform darauf ab, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Damit sollen sie von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen gelöst werden. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Dafür werden bundesweit einheitliche Leistungsgruppen definiert.
Daher müsse das Thüringer Krankenhausgesetzes entsprechend angepasst werden, hieß es. Die Gesetzesänderung muss nun noch den Landtag passieren. Bisher werden Versorgungsaufgaben von der Landeskrankenhausplanung nach Fachrichtungen zugewiesen und finanziert.






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