
„Unser Verband hat bereits Anfang diesen Jahres darauf hingewiesen, dass der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium auf einer Fehleinschätzung beruht und die geplanten Neuregelungen zur Verschärfung der Problemlage in der Notfallversorgung beitragen würden. Diese Einschätzung hat sich nach den Erfahrungen aus der Pandemie sehr oft bestätigt, auch wenn durch die Maßnahmen der vergangenen Monate die Beanspruchung der Notaufnahmen zunächst zurückgegangen ist. Der Trend kehrt sich gerade wieder um“, stellte VKD-Präsident Dr. Josef Düllings in der, vergangenen Freitag gehaltenen, Vorstandstagung des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands fest.
„Wir erwarten, dass der Gesetzentwurf der Realität in der Versorgung entsprechend überarbeitet wird.“ Diese Realität zeige, dass die Notfallversorgung keinesfalls ausgedünnt werden dürfe. Sie gehöre daher künftig in die Verantwortung der Krankenhäuser. Die Planung der notwendigen Strukturen müsse bei den Ländern liegen, so Dr. Düllings. Dabei sei es unbenommen, dass funktionierende Notfallpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung an oder in Krankenhäusern und die mit denen Kliniken kooperierten, ebenfalls wichtiger Teil der Notfallversorgung in diesen Regionen seien.
Kritik an hohen Abschlägen für Notfallbehandlungen
Das heute bereits bestehende Netz einer gestuften Notfallversorgung vermittelt den Bürgern Sicherheit. Dieses Netz sei bisher stabil und wohnortnah für die Patienten erreichbar, so die Mitglieder des Vorstands. Kein Notfallpatient werde verstehen, dass er gegebenenfalls 50 Kilometer oder mehr in eine Notaufnahme fahren müsse, wenn doch sein Krankenhaus fast um die Ecke stehe. Komplizierte Notfälle würden ohnehin bereits heute zügig in spezialisierte Kliniken gebracht.
Die Vorstände verwiesen auch auf das in der Pandemie sehr schnell aufgebaute DIVI-Intensivregister, an das die Kliniken täglich freie und belegte Behandlungskapazitäten in der Intensivmedizin meldeten, damit Notfälle, die intensivmedizinisch behandelt werden müssten, schnellstens in das nächste geeignete Krankenhaus gebracht werden könnten.
Zudem kritisierten die Chefs der VKD-Landesgruppen, dass der bisher vorliegende Gesetzentwurf bei Krankenhäusern, die aus Sicht der Politik künftig keine Notaufnahmen mehr betreiben dürfen, Notfallbehandlungen zwar zulassen will, diese aber mit hohen Abschlägen belege.
Flickenteppich ambulanter Notfallversorgung befürchtet
Der VKD sperre sich nicht gegen die Schaffung neuer Strukturen, so das Fazit des Gremiums. Die Versorgungssicherheit müsse aber an erster Stelle stehen. Mit dem Gesetzentwurf werde man einen Flickenteppich in der ambulanten Notfallversorgung riskieren.
Eine Neuordnung der ambulanten Notfallversorgung ist auch aus Sicht des VKD notwendig – keinesfalls aber so, wie bisher geplant. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die schon bisher diese wichtige Aufgabe nur sehr begrenzt leisten, nicht nur, wie vorgesehen, über die geplanten Integrierten Notfallzentren bestimmen sollen, sondern auch darüber, wo sich diese befinden.
Die Verantwortung für die Notfallversorgung müsse klar den Krankenhäusern zugeordnet werden – wie es in einer Vorversion zu diesem Gesetzentwurf auch vorgesehen war.
Mehr Verantwortung für Krankenhäuser
Die Krankenhäuser seien bereit, Verantwortung zu tragen. Sie seien natürlich auch bereit, die Notfallversorgung kooperativ mit den niedergelassenen Ärzten zu organisieren. Gesonderte Bereiche, der gemeinsame Betrieb dieser Bereiche unter Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen, die kein wirtschaftliches Risiko tragen, dafür aber über den Einsatz der Krankenhausärzte bestimmen, sollen nicht mitgetragen werden.
Abgelehnt wird vom VKD auch die dirigistische Reduzierung der Notfallkapazitäten von außen, die insgesamt zu einer Verschlechterung der Versorgung führen würde. Eine flächendeckende Zugangsmöglichkeit für ambulante Notfallpatienten müsse auch künftig gesichert sein.





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