Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

BundesverfassungsgerichtEilanträge gegen GKV-Sparpaket in Karlsruhe gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge gegen das Gesundheits-Sparpaket abgelehnt – die Abstimmung im Bundestag kann kommen. Doch Länder, Kliniken und Pharmabranche laufen weiter Sturm.

Gesetzesbuch, Richterhammer und Paragraf-Statue
Sebastian Duda/stock.adobe.com
Symbolfoto

Das Bundesverfassungsgericht hat Eilanträge zweier Oppositions-Abgeordneter gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Gesundheits-Sparpaket abgelehnt. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieben ohne Erfolg, teilte das Gericht mit. Über das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung kann somit wie geplant am Freitag, 11. Juli, im Bundestag abgestimmt werden.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen, der das oberste deutsche Gericht am Mittwoch, 8. Juli, angerufen hatte, sagte, er respektiere die Entscheidung selbstverständlich. Damit sei die Frage einer einstweiligen Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens juristisch entschieden. „Politisch ist sie es nicht.“ Er hätte es mit seiner Verantwortung als Abgeordneter und Arzt nicht vereinbaren können, angesichts der Gesetzesfolgen für Millionen Patientinnen und Patienten diesen Versuch nicht zu unternehmen. Linke-Fachpoltiker Ates Gürpinar, der ebenfalls einen Eilantrag gestellt hatte, erklärte, die Entscheidung ändere nichts daran, dass die „katastrophale Gesundheitsreform“ schlecht gemacht sei.

Die Abgeordneten hatten sich nach Karlsruhe gewandt, weil sie das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig hielten. Die Regierungskoalition hatte demnach noch wenige Tage vor der geplanten Abstimmung Änderungsanträge in einem Dokument mit 278 Seiten vorgelegt. Auch die AfD hatte dies kritisiert, ein Antrag der AfD war aber nach Angaben des Gerichts nicht eingegangen.

Hohe Einnahmeverluste für Kliniken in Rheinland-Pfalz

Das geplante Gesundheits-Sparpaket stößt auch in Rheinland-Pfalz auf unterschiedlichen Ebenen auf kräftigen Gegenwind. Gesundheitsminister Clemens Hoch warnte vor fatalen Folgen für die Krankenhäuser im Land. Für die würden die derzeitigen Pläne nach Rechnung des Ministeriums mindestens 175 Millionen Euro an Einnahmeverlusten pro Jahr bringen, mit steigender Tendenz, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.

Das würde sich direkt auf kommunale Haushalte auswirken, betonte Hoch. Die Kommunen seien verpflichtet, für die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung finanziell einzuspringen. „Das wäre ein sehr schwieriger Weg.“

Mehr zum Thema:

„Wir fühlen uns nicht als Gewinner“

Aus der Pharmabranche meldete sich der Deutschlandchef von Boehringer Ingelheim, Médard Schoenmaeckers, zu Wort. Er sagte der dpa, es gebe eine Bewegung in eine Richtung, bei der die Industrie de-priorisiert werde. Der Grundtenor sei nach Änderungen an dem Gesetzentwurf nach wie vor, dass Innovationen der Pharmabranche nicht anerkannt würden. „Wir fühlen uns nicht als Gewinner“, sagte Schoenmaeckers. Es bleibe das Gefühl, dass die Industrie der einzige Kostenträger sei, der weiter zusätzlich belastet werde.

Dass ein ursprünglich geplanter dynamisch anpassbarer Preis-Abschlag auf Medikamente nun doch nicht kommen soll, begrüßte Schoenmaeckers. „Aber die Industrie sieht sich nun mit einem mehr als doppelt so hohen, konstanten Herstellerabschlag konfrontiert.“ Insgesamt vermisst der Manager des Unternehmens, das im Juni eigentlich geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland gestoppt hatte, Anerkennung von Innovation. 

Hoch: Bräuchten eigentlich Vermittlungsausschuss

Gesundheitsminister Hoch sagte: „Meine Haltung ist: Wie es jetzt läuft, ist es nicht gut.“. Seit Wochen seien sich alle Länder einig, dass der Bund sich noch bewegen müsse. „Eigentlich bräuchten wir einen Vermittlungsausschuss“, sagte Hoch. „Wir werden aber abwarten müssen, was in der Koordinierungsrunde am Donnerstagabend besprochen wird.“ Noch sei unklar, was Gespräche über das Gesetz ergeben.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen