
Zum Ende der Woche steht dem Deutschen Bundestag eine der härtesten gesundheitspolitischen Debatten der jüngsten Geschichte bevor: die Verabschiedung des umstrittenen GKV-Spargesetzes. Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt derzeit 18 Milliarden Euro und steigt weiter. Gleichzeitig gibt es Diskussionen über die Reform der Abschaffung des Pflegebudgets. Ein geleaktes Papier hat für Aufruhr in der Branche gesorgt, ein weiteres Dokument liegt nun vor.
Mitten in diese angespannte Lage platzt zudem eine Sonderauswertung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), die mit dem Narrativ aufräumen will, Krankenhäuser seien die unkontrollierten Kostentreiber im System. Eine Bestandsaufnahme in der entscheidenden Woche im Parlament.
Kritik am Zeitplan
Bund und Länder hatten das GKV-Spargesetz letztlich erneut verhandelt. Erste Änderungsanträge sind eingereicht. Am Dienstag, 6. Juli, soll der Gesundheitsausschuss beraten, bevor zum Ende der Woche der Bundestag und Bundesrat über das Gesetz abstimmen sollen. Bisher soll der Bundestag am Donnerstag, 9. Juli, darüber abstimmen. Dock aktuell steht es noch auf der Tagesordnung von Freitag, 10. Juli. An dem Tag soll auch der Bundesrat darüber entscheiden.
Es scheint kaum genug Zeit für die Abgeordneten und Betroffenen, die Änderungsanträge zur Kenntnis zu nehmen und sich damit auseinanderzusetzen. Politisches Kalkül oder besondere Eilbedürftigkeit? Die ebenso dringend notwendige Pflegereform wurde jedenfalls wegen Uneinigkeit innerhalb der Regierung verschoben.
Mit diesem verkürzten Verfahren zeigt die Bundesregierung erneut, dass sie demokratische Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsprozess eher als Hindernis, denn als notwendiges Korrektiv betrachtet.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert den engen Zeitplan rund ums GKV-Spargesetz: „Mit diesem verkürzten Verfahren zeigt die Bundesregierung erneut, dass sie demokratische Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsprozess eher als Hindernis, denn als notwendiges Korrektiv betrachtet“, erklärt DKG-Vorstand Dr. Gerald Gaß. Auch der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert einen sofortigen Kurswechsel: „Änderungen dieser Tragweite dürfen nicht in letzter Minute, ohne offene Fachdiskussion und ohne Beteiligung der Profession Pflege beschlossen werden.“
Pflegebudget: Strikte Deckelung und Neuregelung bis 2028
Zwar eilt es bei der Reform, dennoch betrifft der Gesetzentwurf über 80 Millionen Menschen und „darf nicht im Eilverfahren durch das Parlament gedrückt werden“, erklärt Gaß.
Ein neues Papier, das kma vorliegt, sieht vor, dass das Pflegebudget nicht in die DRG eingegliedert wird. Die DKG und der GKV-Spitzenverband sollen in einer Arbeitsgruppe des BMG – unter Beteiligung des DPR und der Gewerkschaft Verdi – bis Ende Oktober ein Konzept für die künftige Finanzierung von Pflegepersonalkosten erarbeiten. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Januar 2028 bleibt das Pflegebudget erhalten, wenn auch mit Kopplung an „die Entwicklung der relevanten Obergrenze“, sprich mit Deckelung nach oben. Pflegeverbände befürchten dennoch einen enormen Stellenabbau im Krankenhaus und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen. Die Charité hat vor diesem Hintergrund schon den Entlastungstarifvertrag gekündigt.
Generalnorm statt PPR 2.0
Auch beim Punkt Abschaffung der PPR 2.0 scheint nachgebessert worden zu sein. Nun sollen die Krankenhäuser laut neuestem Papier „über eine sogenannte Generalnorm gesetzlich verpflichtet“ werden, „in allen Personalbereichen für diejenige Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist“. Zudem soll die Kommission für die Personalbemessung im Krankenhaus komplett abgeschafft werden.
Wer Vorgaben einfach abbaut oder Instrumente schwächt, ohne die Praxis in den Kliniken mitzudenken, schafft keine Flexibilität, sondern gefährdet Teams und Patienten.
„Entbürokratisierung in der Pflege ist zwar dringend nötig, darf aber nicht zu Lasten verlässlicher Grundlagen für Personal, Finanzierung und Qualität gehen. Wer Vorgaben einfach abbaut oder Instrumente schwächt, ohne die Praxis in den Kliniken mitzudenken, schafft keine Flexibilität, sondern gefährdet Teams und Patienten“, erklärt Sarah Lukuc, Vorstandsvorsitzende im Bundesverband Pflegemanagement.
Pflegepersonaluntergrenzen bleiben als Mindestgrenze
Stattdessen soll die Mindestpersonalausstattung in pflegesensitiven Bereichen weiterhin über die Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) sichergestellt werden. Diese gelten jedoch nicht mehr als verpflichtende Qualitätsanforderung für alle Leistungsgruppen. Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll Mindestkriterien für die Qualifikation und Verfügbarkeit des Pflegepersonals empfehlen, die ab 2028 rechtlich umgesetzt werden.
Lukuc befürchtet, dass das Mindestmaß an Personal, das die PPUG festgelegt haben, damit zum neuen Standard werden könnte, und appelliert an das BMG, die Expertise der Profession Pflege hier dringend mit einfließen zu lassen.
Zahlen gegen Mythen
Flankiert wird dieser politische Showdown von einer heftigen Debatte über die Frage: Wer ist eigentlich schuld am Defizit der GKV? In den vergangenen Monaten bedienten Krankenkassen und Teile der Politik gebetsmühlenartig das Narrativ, dass die Ausgaben für den stationären Sektor völlig aus dem Ruder laufen und die Kliniken die zentralen Kostentreiber im Gesundheitswesen seien, denn der Ausgabenanstieg bei den Kliniken habe stets über dem allgemeinen Anstieg der Leistungsausgaben der GKV gelegen. Der GKV-Spitzenverband argumentiert, dass „jeder dritte Euro, den die Beitragszahlenden an die Krankenkassen überweisen, für die Krankenhäuser ausgegeben wird“.
Die alten Vorwürfe, die Krankenhäuser seien Hauptverursacher der Finanzprobleme der GKV sind schlichtweg falsch.
Genau diesem Narrativ will die DKG nun mit einer aktuellen Sonderauswertung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) entgegentreten. Danach sind die Leistungsausgaben der GKV von 2000 bis 2025 inflationsbereinigt um rund 63 Prozent gestiegen. Die Krankenhausausgaben legten im selben Zeitraum nur um 54 Prozent zu. Der Anteil der Ausgaben für Krankenhausbehandlungen sei in diesem Zeitraum sogar von 35 auf rund 33 Prozent gesunken. „Der stationäre Sektor verliert also relativ gesehen an finanziellem Gewicht im GKV-System. Die alten Vorwürfe, die Krankenhäuser seien Hauptverursacher der Finanzprobleme der GKV sind schlichtweg falsch“, betont Gaß bei der Auswertung der Zahlen am vergangenen Freitag.
Die Fronten scheinen verhärtet. Das ist keine gute Ausgangslage für die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung der zukünftigen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus.
Ausblick: Was droht?
Sollte das GKV-Spargesetz Ende der Woche den Bundestag unverändert passieren, warnen fraktionsübergreifend Experten vor verheerenden Folgen.
Wenn Tarifsteigerungen in Kliniken nicht mehr voll refinanziert werden, werden diese gezwungen sein, am Personal zu sparen. Das wäre genau das Gegenteil von dem, was mit dem Pflegebudget eigentlich erreicht werden sollte. Die DKG hatte dazu jüngst nach einer Auswirkungsanalyse des hcb-Instituts prognostiziert, dass damit jede 10. Stelle im Krankenhaus gefährdet sei. Außerdem beschleunigen zusätzliche Erlöskürzungen und Budgetdeckelungen im Spargesetz nach Befürchtungen der DKG die Insolvenzwelle im stationären Sektor.
Im ambulanten Bereich rechnet die Kassenärztliche Bundesvereinigung wegen der Sparvorgaben mit dem Wegfall von Millionen Behandlungsfällen und damit verbunden mit deutlich längeren Wartezeiten für Patienten. Das machte KBV-Vorstand Dr. Andreas Gassen auf dem Hauptstadtkongress deutlich.
Auch die Profession Pflege warnt vor dramatischen Auswirkungen des GKV-Spargesetzes und des sich ebenfalls in der Pipeline befindlichen Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Mit seiner Kampagne #PflegeImFreienFall macht der DPR in den letzten Tagen auf die Folgen aufmerksam: Das Pflegebudget verliert seine Schutzwirkung, Krankenhäuser und Pflegedienste verlieren Personal, Angebote verschwinden, Versorgungslücken wachsen.
Nun liegt es an den Abgeordneten des Bundestages, ob sie ein Spargesetz verabschieden, das schnell vor der Sommerpause noch durchgepeitscht werden soll, oder ob sie die strukturellen Probleme auf der Einnahmenseite der GKV endlich an der Wurzel packen.









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