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PflegereformPNOG trifft die Kliniken durch die Hintertür

Der Entwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz soll das Milliardenloch der Pflegekassen stopfen. Doch er trifft auch die Krankenhäuser – am Entlassmanagement droht ein Engpass.

Eine Frau liegt im Pflegebett. Daneben steht eine Pflegekraft und dokumentiert.
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Symbolfoto

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), dessen Referentenentwurf Anfang Juni vorgestellt wurde, zielt darauf ab, die soziale Pflegeversicherung finanziell zu stabilisieren und Pflegebedürftige im häuslichen und ambulanten Umfeld zu stärken.

Obwohl das Gesetz im Kern die Langzeitpflege im SGB XI reformiert, spüren auch Akutkrankenhäuser (SGB V) die Folgen. Da das PNOG darauf abzielt, Heimeinzüge zu vermeiden und die ambulante Versorgung auszubauen, geraten Kliniken an der sensiblen Schnittstelle zur Nachsorge unter Druck. Gleichzeitig verschärft sich der Wettbewerb um die ohnehin knappen Pflegefachkräfte.

Belastung der Kliniken

Während in Berlin über die Abwendung von Beitragsexplosionen für Millionen gesetzlich Versicherter gestritten wird, bahnt sich hinter den Kulissen der stationären Versorgung ein Systemwechsel an: Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-Spargesetz) und das PNOG sollen dabei helfen, das erwartete Defizit beider Kassen im kommenden Jahr in Höhe von ca. 25,5 Milliarden Euro zu senken. Beide Gesetzesvorhaben beeinflussen dabei aber auch die deutsche Krankenhauslandschaft und den laufenden Transformationsprozess der Krankenhausstrukturreform.

Das Bundesgesundheitsministerium fokussiert sich wie gewohnt auf Bettenzahlen und Kosten – und nimmt in Kauf, die ohnehin angeschlagenen Kliniken weiter finanziell zu belasten. Während das GKV-Spargesetz die Krankenhäuser finanziell zur Ader lässt (rund 5 Milliarden Euro) – unter anderem mit dem Ende der Tariflohn-Garantie und der Deckelung des Pflegebudgets –, kommt nun zusätzlicher Druck durch das PNOG: Es verändert betriebliche Abläufe an den sensiblen Stellen der Notaufnahmen und des Entlassmanagements. Die Auswirkungen auf die Schnittstellen zur Langzeitpflege, häuslichen Versorgung und Nachsorge werden gravierend sein – auch wenn noch keine Zahlen vorliegen.

„Das PNOG verfolgt das Ziel, das astronomische Defizit der sozialen Pflegeversicherung in Höhe von voraussichtlich über 7,5 Milliarden Euro allein für 2027 einzudämmen und die ambulante Pflege zu stärken, um teure Heimeinzüge zu vermeiden“, erklärt Peter Koch, Mitglied im Bundesvorstand Pflegemanagement und Experte für stationäre Langzeitpflege im Deutschen Pflegerat. Bei genauerem Hinsehen erweise sich das PNOG jedoch als unzureichendes Steuerungselement.

Chance oder Augenwischerei?

Für Akutkliniken bedeutet das PNOG eine fundamentale Neuordnung der Patientenströme. Bisher litten Kliniken unter dem Phänomen der sozial indizierten Einweisungen: Zerbrach das häusliche Pflegenetzwerk – etwa, weil die pflegende Tochter selbst erkrankte –, landete der demente oder pflegebedürftige Patient in der Notaufnahme. Medizinisch oft unnötig, blockierten solche Fälle tagelang teure Akutbetten, da das System keine Rückführung ermöglichte. Das PNOG setzt hier mit dem neuen Überbrückungsbudget und einer reformierten Akut-Kurzzeitpflege an. Gelingt es, regionale ambulante Notdienststrukturen aufzubauen, könnten Notaufnahmen spürbar entlastet werden. 

Entlassmanagement vor der Zerreißprobe?

Doch das Gesetz hat auch Schattenseiten. Es zwingt Kliniken, ihre Entlassprozesse radikal umzustellen. Patienten müssen schneller und nahtloser in die neu geschaffenen ambulanten Versorgungsnetze übergeben werden. Gleichzeitig fordert das PNOG Effizienzsteigerungen und Budgetkürzungen bei ambulanten Pflegediensten. Dadurch droht ein gefährlicher Engpass: Findet das Entlassmanagement der Klinik keinen ambulanten Partner, bleibt der Patient im Krankenhaus – und verursacht dort Kosten, die durch das GKV-Spargesetz streng gedeckelt sind.

„Ohne auskömmliche Gegenfinanzierung in den Landesrahmenverträgen entstehen weder zusätzliche Betten noch Kapazitäten in den Heimen“, warnt Koch. „Für die Krankenhäuser bedeutet das: Patienten können nicht entlassen werden, obwohl sie keinen akutstationären Behandlungsbedarf mehr haben.“

Das beschleunigt den kalten Strukturwandel und trocknet die Kliniken aus.

Tarifaussetzung in Langzeitpflege erhöht Druck auf Kliniken

Dabei stehen die Kliniken doppelt unter Druck: Das GKV-Spargesetz kehrt zu einer strikten, einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zurück und koppelt die jährliche Erhöhung des Krankenhausbudgets an die Grundlohnrate. Gleichzeitig entfällt die Garantie, Tariflohnsteigerungen zu refinanzieren, ersatzlos.

Zusätzlich verschärft die geplante Aussetzung der Tariftreue im SGB XI nun noch die Lage. Sie entfacht einen gefährlichen Fachkraftwettbewerb zwischen Kliniken und der Langzeitpflege. Wird die Altenpflege lohnpolitisch geschwächt, droht dort ein massiver Verlust an Personal. Der Druck auf das gesamte Pflegesystem steigt – und damit auch auf die Krankenhäuser.

Gleichzeitig bringt die Tarifaussetzung im SGB XI für die Kliniken strukturelle Risiken mit: Sie zementiert eine reine Kostendämpfungslogik, die unweigerlich auf das SGB V ausstrahlt. Gute Löhne in der Pflege könnten wieder als bloßer Kostenfaktor gelten, statt als Grundlage für eine verlässliche Versorgungssicherheit.

Neues Machtgefüge und juristische Fallstricke

Die Pflege steht vor einem Wandel: Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) stärkt die Kompetenzen der Pflegekräfte und verändert die Hierarchien in den Kliniken grundlegend. Doch diese neue Autonomie birgt juristische Risiken. Pflegekräfte haften künftig selbst für Fehler, die sie im Rahmen ihrer erweiterten Aufgaben machen. Der ärztliche Dienst wird von dieser Verantwortung entbunden. 

Für die Krankenhäuser bedeutet das erheblichen organisatorischen Aufwand. Sie müssen Haftpflichtversicherungen neu verhandeln, die Zuständigkeiten auf den Stationen rechtlich absichern und umfangreiche Schulungen organisieren. All das geschieht in einer Zeit, in der das GKV-Spargesetz zusätzliche Mittel für Verwaltungskosten streicht.

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Ende der klassischen Krankenhausfinanzierung

Zusammengenommen belasten GKV-Spargesetz und PNOG die ohnehin angeschlagenen Kliniken schwer, und das ausgerechnet inmitten ihrer Transformation.„Das beschleunigt den kalten Strukturwandel und trocknet die Kliniken aus“, warnt Pflegeexperte Koch. „Ohne Refinanzierung der steigenden Tarif- und Pflegekosten, bei gleichzeitig wachsenden Anforderungen an Entlassmanagement und rechtliche Absicherung, werden diese Reformen zum unbarmherzigen Katalysator für das Kliniksterben“.

Krankenhäuser ohne ausreichende Finanzreserven oder funktionierende regionale Pflegeinfrastruktur werden schließen müssen. Der politisch gewollte Strukturwandel erfolgt nicht geplant, sondern durch den Entzug der wirtschaftlichen Grundlage – auf Kosten der stationären Einrichtungen.

Pflege stärken – Reform retten

Die Reformwelle um das PNOG kann die Kliniken nur entlasten, wenn die außerklinische Pflege spürbar gestärkt wird. Pflegebegleitung braucht verbindliche Pflegefachlichkeit, Kurzzeitpflege eine echte Refinanzierung, Pflegenotdienste mehr Personal sowie stabile Tarifbindung und Pflegeheime eine verbindliche Personalbemessung. „Fehlen diese Voraussetzungen im Gesetz, scheitert die Reform“, warnt Koch. Die Kliniken würden dann zum „chronisch unterfinanzierten Auffangsystem für die Versorgungslücken des Landes“.

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