
Die Länder haben in der Bundesratssitzung am 12. Juni deutliche Kritik am geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der schwarz-roten Bundesregierung geübt. In einer umfangreichen Stellungnahme fordert die Länderkammer zahlreiche Streichungen und Nachbesserungen – insbesondere zugunsten von Kliniken, Praxen, Apotheken und Pharmaindustrie.
Gleich zwölf Ressortchefinnen und Ressortchefs meldeten sich im Plenum zu Wort. Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (SPD) rechnet bereits damit, dass die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat ihren Gesetzentwurf am Freitagmorgen parallel im Bundestag eingebracht. Auch dort stieß das Vorhaben, vor allem bei der Opposition, auf deutliche Kritik.
Gesetzentwurf ist nicht ausgewogen
Quer durch die Parteigrenzen kritisierten die Landesvertreterinnen und -vertreter die aus ihrer Sicht fehlende Ausgewogenheit. Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) monierte, dass Versicherte, Leistungserbringer und Kassen mehr Lasten tragen sollten, während der Bund den Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung senke.
Der Bundesrat fordert daher, die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen grundsätzlich neu zu regeln. Es sei nicht Aufgabe der GKV, gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu finanzieren. Die Länder verlangen, dass der Bund die Beiträge für Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung allein trägt. Zwar habe der Bund nun zusätzliche 250 Millionen Euro in Aussicht gestellt. „Bei einer Deckungslücke von zwölf Milliarden Euro reicht das bei weitem nicht aus“, erklärte der neue Gesundheitsminister aus Baden-Württemberg, Oliver Hildenbrand (Grüne).
Insolvenzgefahr für Kliniken
Mit besonderem Nachdruck warnte der Bundesrat vor einer hohen Insolvenzgefahr für Krankenhäuser. Diese würden durch die Sparmaßnahmen zusätzlich belastet, obwohl sie allein durch die Aussetzung der Mehrbegünstigungsklausel im Jahr 2026 bereits 1,8 Milliarden Euro zur Beitragsstabilisierung beigetragen hätten. Die Länder fordern zugleich, im gesamten Gesundheitssektor den bürokratischen Aufwand abzubauen.
Überproportionale Sparleistungen zu dem Zeitpunkt zu verlangen ist nicht zu schultern.
Mehrere Ministerinnen verknüpften ihre Kritik unmittelbar mit der laufenden Krankenhausreform. Die Kliniken hätten sich auf den Weg gemacht, Leistungsgruppen einzuführen und Leistungen zu konzentrieren. Bremens Gesundheitsministerin Claudia Bernhard (Die Linke) erklärte mit Blick auf den Zeitpunkt: „Überproportionale Sparleistungen zu dem Zeitpunkt zu verlangen ist nicht zu schultern.“ Die Kommunen seien angesichts ihrer miserablen Finanzlage damit überfordert.
Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) brachte die gemeinsame Position der Länder auf den Punkt: „Finanzreform und Strukturreform müssen zusammen passen.“
Finanzreform und Strukturreform müssen zusammen passen.
Auch Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) warnte mit Blick auf regionale Kliniken, das Paket gefährde Versorgungsstrukturen gerade in Flächenländern. Es verschlechtere zudem die Rahmenbedingungen wichtiger Innovationstreiber – am Ende zum Nachteil der Patienten. Schnieder verwies dabei auf angekündigte Investitionsstopps von Pharmakonzernen in seinem Bundesland.
Kritik an Herstellerabschlägen
Auch die geplanten Mehrbelastungen für Pharmaindustrie und Apotheken stoßen auf Widerstand. Durch einen möglicherweise höheren Herstellerabschlag – also den Rabatt, den Pharmaunternehmen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gesetzlich Versicherten gewähren müssen – werde der Branche Planungssicherheit genommen. Der Apothekenabschlag dürfe zudem nicht wie geplant von 1,77 Euro auf 2,07 Euro angehoben werden, um die Apotheken nicht weiter zu belasten.
Kritisch sieht der Bundesrat auch die geplanten Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern. Die Länder fordern, die Besonderheiten familiengeführter landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen, in denen Ehepartner häufig ohne eigenes Einkommen mitwirken. Insbesondere die soziale Absicherung von Frauen müsse gewährleistet bleiben.
Darüber hinaus befürchten die Länder Härten für ältere Personen, deren Familienmodell jahrzehntelang auf der Alleinverdiener-Ehe basierte. Sie fordern daher ausreichende Übergangsfristen und eine befristete Altersgrenze, um soziale Härten abzufedern.
Die Länder schlagen darüber hinaus zahlreiche Einzeländerungen vor, darunter, die Streichung des Facharztvorbehalts in der Kieferchirurgie, die Entbudgetierung der Kinder- und Jugendmedizin sowie die Herausnahme der Regelungen zu Krankentransportleistungen, da diese bereits im Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung enthalten seien.
Wie es weitergeht
Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Die Länder können es jedoch ausbremsen, indem sie den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen. Ein Schritt, mit dem Bundesratspräsident Bovenschulte im ZDF-„Morgenmagazin“ bereits öffentlich rechnet.
Zunächst kann die Bundesregierung sich zur Stellungnahme des Bundesrates positionieren. Anschließend ist der Bundestag am Zug. Nach dessen Beschluss kommt das Gesetz erneut in die Länderkammer, die dann über die Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheidet. Bis zur Sommerpause Mitte Juli soll das Gesetz besiegelt sein.








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