
Es ist noch nicht ganz raus, aber wahrscheinlich fällt das Defizit der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) im kommenden Jahr höher aus als ursprünglich angenommen. Medienberichten zufolge gehe man von 3,5 Milliarden Euro mehr Ausgaben aus. Gewissheit gebe es aber erst, wenn die sogenannten KV-45-Daten vorliegen würden, die bereinigten Zahlen also für das erste Quartal. Als ob die Krankenkassen nicht eh schon unter ihrer wirtschaftlichen Lage ächzen – das Milliardenloch wächst stetig.
„Der Finanzdruck ist größer als erwartet“, erklärt Dr. Susanne Wagenmann, Verwaltungsratsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands. Nun müsse geprüft werden, ob weitere Einsparungen notwendig seien. „Für Geschenke an einzelne Gruppen“, macht sie deutlich, „gibt es keinen Spielraum.“ Der Verband pocht auf eine gleichmäßige, faire Verteilung, da müsse der Bund auch seinen Beitrag leisten.
Die Unterfinanzierung ist auch klar rechtswidrig, denn als eine staatliche Sozialleistung ist es die Aufgabe des Staates, diese auch vollständig zu finanzieren.
Die Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden sei daher „eine zentrale finanzielle Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung und damit für die Beitragszahlenden“. Mehr noch: „Sie ist auch klar rechtswidrig, denn als eine staatliche Sozialleistung ist es die Aufgabe des Staates, diese auch vollständig zu finanzieren“, macht Wagenmann deutlich. Mit dem GKV-Stabilisierungsgesetz werde dieses Problem noch verschärft.
Streckung über fünf Jahre bringt kaum Entlastung
Nach Berechnungen der Finanzkommission Gesundheit werden die Krankenkassen im kommenden Jahr mit rund 12 Milliarden Euro für die gesundheitliche Versorgung dieser Versichertengruppe belastet. Mit dem GKV-Gesetz will die Bundesregierung die Beitragspauschalen für Bürgergeldbeziehende anheben – allerdings gestreckt über fünf Jahre und gedeckelt bei zwei Milliarden Euro.
Das Ergebnis: Die reale Belastung der Krankenkassen würde laut Verband nur vorübergehend von rund 12 auf etwa 11 Milliarden Euro im Jahr 2031 sinken. Anschließend steige sie aufgrund der Ausgabendynamik wieder auf das Ausgangsniveau von 12 Milliarden Euro pro Jahr an.
Parallel dazu plant der Bund, seine Beteiligung an der Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – etwa Mutterschaftsgeld oder Krankengeld bei der Betreuung kranker Kinder – von 14,5 auf 12,5 Milliarden Euro zu reduzieren. Der Spitzenverband wirft der Bundesregierung einen „Taschenspielertrick“ vor.

Denn aus dieser Rechnung ergeben sich ein Plus von 3,25 Milliarden Euro für die Kassen, die bis 2030 für die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldbeziehenden vorgesehen sind. Gleichzeitig aber ein Minus von 8 Milliarden Euro, die der Bund für die versicherungsfremden Leistungen in dieser Zeitspanne kürzen will. So zahle der Bund in den kommenden Jahren 4,75 Milliarden Euro weniger an die Kassen.
Wer die gesetzliche Krankenversicherung ernsthaft stabilisieren will, darf sich nicht aus der Finanzierungspflicht stehlen, sondern muss Verantwortung übernehmen.
Wagenmann kritisiert dieses Vorhaben deutlich: „Wer die gesetzliche Krankenversicherung ernsthaft stabilisieren will, darf sich nicht aus der Finanzierungspflicht stehlen, sondern muss Verantwortung übernehmen.“ Die geplante Erhöhung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende habe „lediglich kosmetischen Charakter“ und sei „kaum mehr als Symbolpolitik“.
Uwe Klemens, ebenfalls Vorsitzender des Verwaltungsrats, nennt dies einen „dreisten Griff des Staates“. Dieser Rückzug des Staates bei der Finanzierung von familienpolitischen Leistungen sei sehr bedenklich.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Auch verfassungsrechtlich sei das Vorgehen bedenklich. Prof. Rainer Schlegel, ehemaliger Präsident des Bundessozialgerichts, sieht in der Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden einen klaren Verfassungsverstoß. Bürgergeld – ab dem 1. Juli „Grundsicherungsgeld“ – sei eine staatliche, steuerfinanzierte Fürsorgeleistung. Die Finanzverantwortung dürfe nicht der GKV-Solidargemeinschaft überantwortet werden.
Sozialversicherungsbeiträge sind streng zweckgebunden.
Die derzeit gezahlte Beitragspauschale von 144,04 Euro pro Mitglied und Monat decke die tatsächlichen Ausgaben bei Weitem nicht. Auch die geplante Kürzung der Bundesbeteiligung hält Schlegel für verfassungswidrig: „Sozialversicherungsbeiträge sind streng zweckgebunden“, so Schlegel. Sie dürften nicht für staatliche Aufgaben herangezogen werden. Nun müsse ein höherer Anteil der Beitragsgelder für versicherungsfremde Leistungen aufgewendet werden.
„Hier versucht sich der Staat einmal mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu entlasten. Das halte ich weder sozialpolitisch noch rechtlich für tragbar.“ Der GKV-Spitzenverband hatte hierzu im vergangenen Herbst bereits Klagen eingereicht.
Politisch brisant sei die Sache insbesondere wegen einer Sache: „Hätte die Gesundheitsministerin in ihrem Reformpaket auf einer kostendeckenden Erhöhung der Pauschale bestanden, könnten alle Beitragszahler und ihre Arbeitgeber sogar von einer Senkung des Beitrags zur Krankenversicherung träumen“, sagt Schlegel. So wäre aus dem Beitragsstabiliserungsgesetz ein Beitragssenkungsgesetz geworden. Das würde sowohl den Beitragszahlenden sowie den Arbeitgebern in der jetzigen wirtschaftlichen Situation zugute kommen.








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