
Der vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn eingesetzte Beirat aus Krankenkassen und Krankenhäusern zur Bewertung des Corona-Rettungsschirms hat im Rahmen mehrerer Arbeitstreffen eine sachgerechte Weiterentwicklung des Rettungsschirms für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 erarbeitet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geht davon aus, dass die gemeinsam mit den Krankenkassenvertretern gefundenen Kompromisslinien jetzt vom Bundesgesundheitsministerium aufgegriffen und zügig in eine Rechtsverordnung überführt werden.
Diskussion um Freihaltepauschale
Wichtigster Diskussionspunkt im Beirat war die Differenzierung der bisher einheitlich festgelegten Freihaltepauschale zu Refinanzierung der nicht belegten Betten, die zur Bewältigung der Corona Pandemie durch die Krankenhäuser auch weiterhin zur Verfügung gestellt werden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat dabei deutlich gemacht, dass eine Differenzierung der Freihaltepauschale nicht dazu genutzt werden darf, das Gesamtvolumen des Erlösausgleichs abzusenken.
„Die jetzt gefundene Lösung, wonach alle Krankenhäuser ab dem 1. Juli in fünf Kategorien eingeteilt werden und der pauschale Erlösausgleich sich stärker als bisher an den tatsächlichen Erlösverlusten der einzelnen Krankenhäuser orientiert, führt zu einem differenzierteren Lastenausgleich und stärkt vor allem die Krankenhäuser mit hohen Intensivkapazitäten und teuren Vorhaltekosten“, so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.
Anstelle der bisher einheitlichen Zahlung von 560 Euro pro Belegungstag tritt nun eine differenzierte Pauschale die zwischen 360 Euro und 760 Euro variiert. Ein weiterer wichtiger Punkt für die Kliniken ist die definitive Feststellung der Verhandlungspartner, dass die im Rettungsschirm festgelegte Refinanzierung der Pflegepersonalkosten eine absolute Untergrenze darstellt, die aber bei nachgewiesener Unterfinanzierung für einzelne Kliniken auch einen vollen Mehrkostenausgleich zum Jahresende ermöglicht.
Die bisher im Rettungsschirm festgelegte Refinanzierung der Mehrkosten für die persönliche Schutzausstattung der Mitarbeiter, Masken Schutzkittel Handschuhe etc. in Höhe von 50 Euro pro Fall soll weitergeführt und für die Behandlung von Covid-Patienten verdoppelt werden.
Niedrigere Pauschalen für psychiatrische Kliniken
Für die Refinanzierung der freien Kapazitäten im Bereich der psychiatrischen Krankenhäuser hat der Beirat ab 1. Juli ebenfalls neue Pauschalen vereinbart. Die Beiratsmitglieder der Krankenhäuser haben den ab 1. Juli niedrigeren Pauschalen in Höhe von 280 Euro bei vollstationärer Behandlung und 190 Euro für Tageskliniken zugestimmt, nachdem von Seiten der Krankenkassen akzeptiert wurde, dass die ursprünglich von den Kassen eingebrachte rückwirkende Korrektur der bereits bis Ende Juni ausgezahlten Geldern nicht realisiert wird.
Die jetzt deutlich niedrigeren Pauschalen für die psychiatrischen Kliniken waren ein sehr schwieriger Verhandlungsgegenstand, denn sie können die Erlösverluste dieser Fachkliniken ab 1. Juli bei weitem nicht ausgleichen. Nur in der Gesamtbetrachtung auch der bisherigen Zahlungen bis Ende Juni ist diese Absenkung aus Sicht der DKG kompromissfähig.


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