„Uns ist bewusst, dass wir auch bei dieser Weiterentwicklung des Rettungsschirms nicht allen individuellen Problemlagen der rund 1900 betroffenen Krankenhäuser gerecht werden können. Es wird nach wie vor eine Reihe von Kliniken geben, für die durch individuelle Budgetverhandlungen oder auch darüber hinaus gehende Regelungen wirtschaftliche Verluste durch die Coronakrise ausgeglichen werden müssen. Darauf haben unsere Vertreter im Beirat auch hingewiesen“, erklärte der DKG-Präsident.
Anschlussregeln ab Oktober
Zentral bleibt für die Klinikvertreter ebenfalls die Forderung im Raum, dass für die Zeit ab dem 1. Oktober 2020 Anschlussregelungen gefunden werden müssen, da die Krankenhäuser auch in den dann folgenden Monaten ihr Regelleistungsvolumen ganz überwiegend noch nicht erreichen können. Die weiterhin notwendige Reservevorhaltung für die Pandemie aber auch besondere Infektionsschutzmaßnahmen führen zu einer mittelfristigen Unterbelegung und damit niedrigeren Erlösen in den Kliniken bei gleich bleibend den oder zum Teil sogar hören Kosten als in den Vorjahren.
„Allen Verhandlungspartnern im Beirat ist diese Problemlage bewusst und die konstruktive Arbeitsatmosphäre gibt uns die Zuversicht, dass wir auch hier wirksame Vereinbarungen für die Zukunft treffen können“, stellte Gaß fest. Der Beirat wird seine Beratungen am 22. Juni 2020 fortsetzen. Gegenstand der Beratungen soll dann unter anderem der Handlungsbedarf des Gesetzgebers und der Selbstverwaltungspartner mit Blick auf die Budgetverhandlungen 2020 sein.





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