
Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat eine siebte Stellungnahme veröffentlicht, die sich mit den Qualitätsvorgaben befasst. Dabei empfiehlt die Kommission, wie Bürokratie abgebaut und durch neue, aber auch durch die Weiterentwicklung bestehender Instrumente der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich der Patientensicherheit gefördert werden soll.
Dass bessere Qualität nicht notwendigerweise mehr Bürokratie bedeuten muss, ist ein wichtiger Ansatz.
„Durch eine klare, bundeseinheitliche Zuweisung von Leistungsgruppen mit Mindestqualitätsvoraussetzungen entstehen für die vorgeschlagenen Level Versorgungsstufen, die zu mehr Qualitätstransparenz für die Bevölkerung führen“, heißt es in der Stellungnahme der Regierungskommission. Eine qualitätsverbessernde Wirkung werde bereits durch die Zuweisung von Leistungsgruppen zu den entsprechend ausgestatteten Krankenhäusern erzielt.
Laut Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach betone die Empfehlung ein Kernanliegen der Bundesregierung – nämlich, die Qualität der Versorgung zu verbessern. „Dass bessere Qualität nicht notwendigerweise mehr Bürokratie bedeuten muss, ist ein wichtiger Ansatz, den wir im Regierungshandeln verfolgen werden“, so der Bundesgesundheitsminister.
Die Empfehlungen im Einzelnen
- Überprüfung aller bisherigen Instrumente der Qualitätssicherung.
- Oberstes Gebot für Nachweise sollte weniger Bürokratie und Praxistauglichkeit sein.
- Wo immer möglich sollen vorhandene Daten z.B. aus Abrechnungs- oder Sozialdaten sowie Krankenhausinformationssystemen genutzt werden.
- Stabil unauffällige Einrichtungen sollten erst nach drei Jahren wieder überprüft werden.
- Qualitätsindikatoren sollten möglichst auf Empfehlungen von S3‑Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften beruhen.
- Vorhandene Zertifikate, die wissenschaftlichen Kriterien nicht genügen, sollten nicht mehr finanziert bzw. von Krankenhäusern nicht erworben werden. Das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) soll Kriterien für die Bewertung von Zertifikaten erarbeiten.
- Auch für nichtärztliche Behandlungsarten (Qualität der Leistungen der Pflege u.a. Gesundheitsberufe) sollen Standards entwickelt werden.
- Gesundheitseinrichtungen, die so genannte Indikationsboards etablieren, sollen dafür mit einer qualitätsabhängigen Vergütung belohnt werden.
- Berücksichtigt werden sollen nicht nur klinische Daten, sondern auch die Patientenperspektive: Daten aus Patientenbefragungen zu Outcomes (PROMs: Patient Reported Outcome Measures;) und Prozessen (PREMs: Patient Reported Experience Measures) sollen daher zur Qualitätsbewertung herangezogen werden, für alle Krankenhäuser verbindlich sein und Bestandteil der qualitätsabhängigen Vergütung werden.
- Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Sektor sollte angeglichen werden. Auch die Vorgehensweisen in den Bundesländern sollten harmonisiert werden.
- Einführung eines (freiwilligen) Zertifikats für Krankenhäuser, die sich mit Gesundheitseinrichtungen aus der Region vernetzen und eng zusammenarbeiten. Damit verbunden: Aufstockung des Vorhaltebudgets um bis zu 2%.
- Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM-RL) zu einem klaren Anforderungskatalog. Bei erfolgreicher (freiwilliger) Auditierung sollten Krankenhäuser ihr Vorhaltebudget um bis zu 2% aufstocken können.
- Wer mit Methoden des „Shared Decision Making“ arbeitet – einer Form der Kommunikation, in der sich Arzt und Patient auf Augenhöhe begegnen und Informationen für Laien verständlich vermittelt werden – soll ebenfalls mit einer qualitätsabhängigen Vergütung belohnt werden.
Prof. Jochen Schmitt, Mitglied der Regierungskommission und Direktor des Zentrums für Evidenzbasierte Gesundheitsversorgung am Uniklinikum Dresden betont, dass eine hohe Versorgungsqualität und Patientensicherheit primäre Ziele des Gesundheitssystems seien. „Hier befinden wir uns aber trotz viel Bürokratie fast noch im Blindflug“, so Schmitt. Entscheidende Schlüssel für bessere Qualitätstransparenz bei gleichzeitig verhältnismäßigen Dokumentationsaufwand in Kliniken und Praxen seien die digitale Transformation im Gesundheitswesen und ein ermöglichender Datenschutz.
DKG: Regierungskommission wiederholt Fehler
Aus Sicht der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) seien die Vorschläge der Kommission eine gute Grundlage für eine echte Weiterentwicklung und Verbesserung der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. Begrüßt wird auch der verstärkte Einbezug der Patientenperspektive durch PREMs und PROMs und die Überprüfung sämtlicher vorhandener Qualitätssicherungsinstrumente. Dabei gelte es vor allem Instrumente wie Mindestmengen oder planungsrelevante Qualitätsindikatoren kritisch zu bewerten, so die DKG.
Dennoch würde die Stellungnahme Schwächen aufweisen. „An einigen Stellen wiederholt die Regierungskommission leider auch Fehler der Vergangenheit und will Qualitätssicherungsinstrumente für fremde Zwecke (Regulation, Krankenhausplanung) verwenden“, so der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß. So ziehe sich die Idee der Level oder Versorgungsstufen durch die Vorschläge, obwohl sich Bund und Länder darauf verständigt hätten, dass diese keinen Eingang in die Krankenhausplanung finden werden.






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