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NRW-KrankenhausplanZahl der Gelegenheitsversorger soll abgeschmolzen werden

Welche Kliniken in Nordrhein-Westfalen dürfen künftig noch hoch spezialisierte Krebsbehandlungen, Knie- oder Hüftoperationen anbieten? NRW präsentierte in Berlin den aktuellen Krankenhausplan-Zwischenstand und eine erste Streichliste.

Gabelung
fotogestoeber/stock.adobe.com
Symbolfoto

Viele Krankenhäuser müssen sich infolge der in Nordrhein-Westfalen geplanten Reform auf drastische Einschnitte ihres künftigen Leistungsangebots einstellen. Zahlreiche Anträge der Kliniken, etwa weiterhin Krebsbehandlungen, Knie- oder Hüftoperationen anbieten zu dürfen, sollen nach bisherigen Planungen abgelehnt werden. Das geht aus einer Zwischenbilanz zum neuen Krankenhausplan hervor, die Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zusammen mit weiteren Spitzenvertretern der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft in Berlin vorgestellt hat. 

Weniger „Gelegenheitsversorger“

Aus Sicht des NRW-Gesundheitsministeriums gibt es bislang zu viele „Gelegenheitsversorger“, die nur auf einstellige Fallzahlen im Jahr kommen und damit nicht genügend Expertise und Erfahrung für komplexe Behandlungen mitbringen. Durch Konzentration und Spezialisierung will Laumann sicherstellen, dass Patienten künftig die bestmögliche stationäre Versorgung erhalten. Gleichzeitig soll eine ortsnahe Notfallversorgung erhalten bleiben. 

Dementsprechend plant das Düsseldorfer Ministerium derzeit mit starken Zentralisierungen: So haben sich etwa 111 Krankenhäuser in NRW für Krebsbehandlungen der Bauchspeicheldrüse beworben – nur 43 sollen aber diese Leistungsgruppe tatsächlich zugewiesen bekommen. Bei Eierstockkrebs-Behandlungen entfallen auf 111 Anträge nur 34 geplante Zuweisungen. Auch in der Orthopädie legen die Antragszahlen deutlich über den geplanten Zusagen.

Dagegen wird ein eng geflochtenes intensivmedizinisches Netz flächendeckend erhalten bleiben: Fast alle Anträge sollen positiv beschieden werden. Auch die Allgemeine Chirurgie und Innere Medizin sollen in der Grundversorgung sehr vieler Krankenhäuser erhalten bleiben.

Bis zum 11. August läuft noch das Anhörungsverfahren, in dem insbesondere die Krankenhäuser Stellungnahmen zu den geplanten Zuweisungen abgeben können. Bis zum Jahresende 2024 sollen dann alle Krankenhäuser ihre Bescheide erhalten. Ab dem 1. Januar 2025 gilt dann die neue Struktur. 

Blaupause mit Vorbildcharakter?

Laumann betonte bei der Vorstellung, die Umstrukturierung könne nicht im Alleingang passieren, „sondern nur mit der Expertise vor Ort und der gemeinsamen Erarbeitung aller betroffenen Akteure.“ Er führt weiter aus: „Ich kann den Regierungen auf Bundes- und Länderebene auf jeden Fall empfehlen, den gleichen Weg zu gehen. Das nordrhein-westfälische Modell kann bundesweit 1:1 umgesetzt werden und eine weitreichende Reformwirkung entfalten. Unsere Planung lässt den zuständigen Behörden die nötige Beinfreiheit und den nötigen Spielraum für Lösungen, die zu einer gewachsenen Krankenhauslandschaft passen, und belässt die verfassungsrechtlich zugewiesene Planungshoheit bei den Ländern.“

Planspiele, die auf die bundesweit sehr unterschiedlichen Krankenhausstrukturen keine Rücksicht nehmen, würden nicht zu mehr Qualität, sondern mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Vielzahl von unkontrollierten Insolvenzen und einer massiven Gefährdung der Versorgungssicherheit führen.

Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, ergänzt: „Nordrhein-Westfalen zeigt, wie man eine differenzierte Krankenhausplanung vornehmen und Leistungsbereiche effizient steuern kann.“

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