Direktoren des Düsseldorfer Universitätsklinikums haben keinen Anspruch auf einen Teil der Gewinne des Zentrallabors. Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Montag entschieden. Ihre Berufsordnung verbiete es den Ärzten, für das Zuweisen von Patienten Geld zu fordern und zu nehmen. Das gelte auch für Laboruntersuchungen. „Dafür soll kein Geld fließen“, betonte die Vorsitzende Richterin Andrea Bühren. Somit handele es sich um den Versuch, eine illegale Vergütung zu erlangen.
Die Klinikdirektoren seien für ihre Leistungen umfangreich mit ihren Dienstverträgen abgegolten. Ihr Anwalt hatte argumentiert, es handele sich um eine zusätzliche variable Vergütung und eine jahrzehntelange Praxis. Die Professoren hatten die Hälfte der Erlöse verlangt, die das Labor mit ihren Privatpatienten erzielt. Um welche Summen es geht, wurde in dem Verfahren nicht genannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.






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