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NiederlageRTL unterliegt MK-Kliniken AG

Im Rechtsstreit um einen Bericht über Pflegeheime der MK-Kliniken AG hat der private Fernsehsender RTL eine Niederlage vor dem Hamburger Landgericht hinnehmen müssen.

Foto: Marseille Kliniken
Zentrale der MK-Kliniken AG

Nach dem Urteil der Pressekammer dürfe der Sender nicht mehr behaupten, dass Bewohner von Einrichtungen der MK-Kliniken AG (vorher Marseille-Kliniken AG) unterernährt seien, weil sie zu wenig zu essen bekommen hätten, erklärte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste das RTL-Magazin „Extra“ eine Richtigstellung verlesen. Auch für möglicherweise entstandene Schäden durch die Sendung vom 14. Dezember 2015 müsste der Sender aufkommen.

Die Frage der Unterernährung bei Senioren und der Essensversorgung sei ein komplexes Thema, betonte der Gerichtssprecher. RTL habe im Prozess die ehrenrührigen Vorwürfe nicht beweisen können. Das am vergangenen Freitag verkündete Urteil liege noch nicht in Endfassung vor. Einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Fassung an die Streitparteien könne Berufung eingelegt werden. RTL kündigte bereits Rechtsmittel an. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen, weil wir unter Einhaltung der journalistischen Sorgfaltsplicht wahrheitsgemäß berichtet haben. Deswegen werden wir selbstverständlich in die Berufung gehen“, sagte RTL-Sprecher Matthias Bolhöfer.

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