Das bestätigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage des „Deutschen Ärzteblattes“. Zuerst hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Wie eine Sprecherin des Ministeriums erklärte, soll die nötige Gesetzesänderung an ein laufendes Gesetzgebungsverfahren angehängt werden. An welches, sei aber noch offen, hieß es. Das Ministerium begründet das Vorhaben damit, einen hohen Anstieg der Zusatzbeiträge für Versicherte vermeiden zu wollen. Dieser sei unter anderem aufgrund von Mehrkosten in der Digitalisierung und durch die Vielzahl der Flüchtlinge zu befürchten. Die Reform soll bis Oktober vom Parlament verabschiedet sein, damit der Schätzerkreis der gesetzlichen Krankenversicherung die 1,5 Milliarden in seine Berechnungen für die Festlegung des Zusatzbeitrages im Wahljahr 2017 einbeziehen kann. Derzeit verfügt der Gesundheitsfonds noch über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro.


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