
Wie das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mitteilte, erhalten die Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen weitere 600 Millionen Euro an Energiehilfen. Diese sollen bei der Bewältigung der aktuell hohen Energiepreise unterstützen. Die Gelder werden in drei Tranchen im September und November 2023 sowie Mai 2024 zur Verfügung gestellt, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung bestätigte.
Die jetzt auf den Weg gebrachten weiteren rund 600 Millionen Euro sind eine erste Entlastung.
„Die Krankenhäuser machen seit dem letzten Jahr auf ihre finanziell angespannte Situation bei den Betriebskosten aufmerksam. Die jetzt auf den Weg gebrachten weiteren rund 600 Millionen Euro sind eine erste Entlastung. Wir werden als Ministerium nun alles dafür tun, dass das Geld die Kliniken schnell erreicht“, so Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Berechnungsgrundlage für die Zuwendung ist die vom Krankenhaus gemeldete Bettenzahl. Für jedes gemeldete Bett erhält eine Klinik 5288,52 Euro. Diese aktuellen Zahlungen zur Abfederung gestiegener Energiekosten folgen bereits getätigten Ausgleichszahlungen des Bundes in Höhe von rund 547 Millionen Euro.
Betriebskosten sind Treiber
Die Energiehilfen des Bundes können allerdings nur ein erster Schritt sein. Minister Laumann: „Wahr ist aber auch: Energie ist nur ein Kostentreiber; besonders stark belasten die Krankenhäuser weitere inflationsbedingte Kostensteigerungen, etwa bei Medizinprodukten, Arzneimittel und Lebensmitteln. Ein wesentlicher Kostenblock sind zudem auch die hohen Tarifabschlüsse. Diese seien keine Almosen, sondern von den Beschäftigten hart erarbeitet. Tarifliche Bezahlung müsse aber auch entsprechend refinanziert werden.
Die genannten Kostentreiber – Energie, Verbrauchsgüter, Lohn – gehören laut Laumann ausnahmslos dem Bereich Betriebskosten an. Diese werden nicht über die Länder refinanziert, sondern fallen in Bundeszuständigkeit. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen bereitet unterdessen einen Antrag für den Bundesrat vor. Das Ziel: Die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser soll dauerhaft auf eine nachhaltige und tragfähige Grundlage gestellt werden.
Die finanzielle Lage der Krankenhäuser wird zudem Thema der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt am Main sowie der Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder am 18. Oktober in Berlin sein.





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