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GKV HalbjahreszahlenÜberschüsse bei Krankenkassen und Defizit beim Gesundheitsfonds

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2020 einen Überschuss von rund 1,3 Milliarden Euro erzielt. Im 1. Quartal hatten sie noch ein Defizit ausgewiesen. Der Gesundheitsfonds verbuchte von Januar bis Juni ein Minus von 7,2 Milliarden Euro.

Krankenkasse
Fotolia/Birgit Reitz-Hofmann
Symbolfoto

Einnahmen der Krankenkassen in Höhe von 129,9 Milliarden Euro standen im 1. Halbjahr 2020 Ausgaben von rund 128,6 Milliarden Euro gegenüber. Damit sind die Einnahmen der Krankenkassen, die sie in erster Linie durch vorab festgelegte Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, um 4,2 Prozent gestiegen. Die Finanzreserven der Krankenkassen konnten durch den Überschuss bis Ende Juni auf rund 20,8 Milliarden Euro steigen.

Die Ausgaben für Leistungen und Verwaltungskosten verzeichneten bei einem Anstieg der Versichertenzahlen von 0,3 Prozent einen Zuwachs von 2,3 Prozent. Im 1. Quartal hatte der Ausgabenzuwachs noch bei 5,6 Prozent gelegen. Das bedeutet: Die Ausgaben der Krankenkassen sind in den Monaten April bis Juni im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,9 Prozent zurückgegangen. Der durchschnittlich von den Krankenkassen erhobene Zusatzbeitragssatz liegt weiterhin stabil bei 1,0 Prozent.

Krankenkassenarten bis auf eine Ausnahme mit Überschüssen

Bis auf die Knappschaft Bahn See (KBS), die ein Defizit von rund 50 Millionen Euro erzielte, verbuchten alle Krankenkassenarten Überschüsse: die Ersatzkassen erzielten ein Plus von 908 Millionen Euro, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) von 320 Millionen Euro, die Betriebskrankenkassen (BKK) von 50 Millionen Euro, die Innungskrankenkassen (IKK) von 46 Millionen Euro und die landwirtschaftliche  Krankenversicherung (LKV) von 21 Millionen. Euro.

Bei den Krankenkassen gab es im 1. Halbjahr 2020 einen absoluten Ausgabenzuwachs für Leistungen und Verwaltungskosten von 2,3 Prozent, nachdem der Zuwachs im 1. Quartal noch bei 5,6 Prozent lag. Der Rückgang des Ausgabenanstiegs im 1. Halbjahr ist vor allem auf eine verringerte Inanspruchnahme von Leistungen in verschiedenen Leistungsbereichen im zweiten Quartal zurückzuführen.

Mindereinnahmen und Ausgleichszahlungen belasten Gesundheitsfonds

Der Gesundheitsfonds, der zum Stichtag 15. Januar 2020 über eine Liquiditätsreserve in einer Größenordnung von rund 10,2 Milliarden Euro verfügte, verzeichnete im 1. Halbjahr 2020 ein Defizit von rund 7,2 Milliarden Euro. Dieses Defizit ist neben saisonalen Effekten maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen sowie auf Ausgleichszahlungen an Leistungserbringer zurück zu führen. Auswirkungen zeigten hier unter anderem Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten sowie Zuschüsse zum Ausbau von Intensivbetten. 

Aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wurden bis Ende Juni insgesamt 7,25 Milliarden Euro ausgezahlt. Davon hat der Bund als Kompensation für die Ausgleichszahlungen aufgrund von Belegungsrückgängen in Krankenhäusern für das 1. Halbjahr rund 5,73 Milliarden Euro an den Gesundheitsfonds zurück überwiesen.

Hohe Zuwachsraten bei Krankengeld und Arzneimitteln

Als Folge der Corona-Pandemie ist es in einer Reihe von Leistungsbereichen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zu Ausgabenrückgängen bei den Krankenkassen gekommen. Der Rückgang bei planbaren Leistungen hat bei den Krankenhausausgaben im 1. Halbjahr zu einem Minus von 2,4 Prozent geführt. Bei Vorsorge- und Reha-Maßnahmen gab es einen Rückgang 15,2 Prozent, bei zahnärztlicher  Behandlung von 3,6 Prozent, beim Zahnersatz von 9,0 Prozent und bei Heilmitteln von 1,8 Prozent.

Hohe zweistellige Zuwachsraten gab es hingegen bei den Krankengeldausgaben, die einen zweistelligen Anstieg von 14,2 Prozent verzeichneten. Der Ausgabenzuwachs für Arzneimittel, der im 1. Quartal aufgrund von Mengenentwicklungen und Vorzieheffekte durch Verordnung von Großpackungen noch bei 11,5 Prozent lag, hat sich zwar im 1. Halbjahr auf 7,4 Prozent abgeflacht, ist aber im Vergleich zu den übrigen Leistungsbereichen immer noch deutlich überproportional.

Bei den Ausgabenzuwächsen für ärztliche Behandlung von 4,5 Prozent ist zu berücksichtigen, dass den Krankenkassen für das 1. Halbjahr noch keinerlei Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen vorliegen.

Weitere Entwicklung

Mit dem am 17. Juni vom Bundeskabinett beschlossenen Nachtragshaushalt wurde der gesetzlichen Krankenversicherung ein zusätzlicher Bundeszuschuss von 3,5 Milliarden Euro für 2020 zur Verfügung gestellt, der zum 15. Juli dem Gesundheitsfonds zufloss. Damit wird die Einnahmeentwicklung der GKV und die Liquiditätssituation des Gesundheitsfonds in der 2. Jahreshälfte verbessert. Ferner tragen die zusätzlichen Mittel zum Erhalt der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve des Gesundheitsfonds im Jahr 2020 bei. 

Im Rahmen des Konjunkturprogrammes hat sich die Bundesregierung zudem darauf verständigt, dass die Sozialversicherungsabgaben in den Jahren 2020 und 2021 eine Grenze von 40 Prozent der Löhne und Gehälter nicht überschreiten sollen.

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