
In der stationären Versorgung kommt die Telemedizin noch nicht so viel zum Zug, wie es sinnvoll wäre – so die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed). Da durch die Krankenhausreform voraussichtlich weniger Kliniken als jetzt existieren werden, seien gerade in ländlichen Regionen Versorgungslücken zu befürchten. Um weiterhin wirtschaftlich tragfähig zu bleiben, könnte Telemedizin eine Lösung ein, führen sie in einem gemeinsamen Positionspapier aus.
Bislang würde der Einsatz von telemedizinischen Leistungen und Telekooperationen im Zuge in der Krankenhausreform nur unzureichend berücksichtigt und auf wenige Anwendungsfelder beschränkt. Dabei böte Telemedizin viele Möglichkeiten, Versorgungssicherheit sowohl flächendeckend als auch qualitätsvoll zu garantieren sowie Zugangsbarrieren abzubauen. Daher müsse ihr Einsatz in der Reform stärker berücksichtig und angemessen vergütet werden.
Wir müssen weg von der Vorstellung, dass allein am Standort versorgt werden kann.
Im Positionspapier heißt es: „Wir müssen weg von der Vorstellung, dass allein am Standort versorgt werden kann. Stattdessen müssen wir Telemedizin als passende Ergänzung zur Präsenzmedizin und Telekooperationen in Form gestufter, digital-gestützter Versorgungsnetzwerke voranbringen. Wir müssen einen flexiblen digitalen Austausch neben berechtigter Standortvorhaltung ermöglichen.“
Schließlich ist die Krankenhausreform nicht die einzige Herausforderung, der sich Kliniken aktuell stellen müssen: Auch der Personalmangel wird künftig eine 24/7-Verfügbarkeit von Fachkräften erschweren. „In diesem Kontext gewinnt die Telemedizin eine zentrale Bedeutung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Effizienz des Gesundheitssystems zu steigern“, heißt es weiter.
Telemedizin vs. Standortprinzip
Bislang sei der Einsatz von telemedizinischen Leistungen und Telekooperationen im Zuge der Krankenhausreform allerdings unzureichend berücksichtigt und nur auf wenige Anwendungsfelder beschränkt. Der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß betont, dass Versorgung jedoch auch unabhängig vom Standort erbracht werden könne, sofern es den Patienten nutze. Gesetzliche Regelungen sollten es Krankenhäusern daher ermöglichen, telemedizinische Leistungen erbringen und abrechnen zu können, auch wenn Teile der Versorgung nicht direkt am eigenen Standort erbracht, sondern via Telekonsil hinzugeholt wurden, sagt er. Doch dem steht aktuell das so genannte Standortprinzip entgegen.
Dabei ermöglicht Telemedizin Zugang zu Spezialwissen, indem Expertise zu medizinischen Fragestellungen via Telekonsil zeit- und ortsunabhängig hinzugezogen wird. Dies erhöhe laut Positionspapier die Behandlungsqualität und ermöglicht eine wohnortnahe Versorgung auf hohem Niveau.
Wenn wir die neuen Möglichkeiten der digitalen Medizin nutzen, werden wir die Herausforderungen in der Patientenversorgung nicht meistern können.
Ein weiterer Vorteil: „Viele Verlegungen lassen sich dadurch vermeiden“, erklärt Prof. Gernot Marx, FRCA, Vorstandsvorsitzender der DGTelemed. Dies schone sowohl bei Unikliniken als auch bei kleineren Krankenhäusern wertvolle Ressourcen. Zudem sei Telemedizin auch für die Weiterbildung von medizinischem Personal hilfreich, etwa durch interaktive, digitale Schulungsangebote und den Austausch mit Spezialisten aus anderen Krankenhäusern.
So könnten laut Gaß auch Krankenhäuser in strukturschwachen Regionen eine optimale, möglichst wohnortnahe Patientenversorgung leisten. „Wenn wir die neuen Möglichkeiten der digitalen Medizin nicht in vollem Umfang nutzen, werden wir die vor uns liegenden Herausforderungen in der Patientenversorgung nicht meistern können“, gibt er zu bedenken.
Wenn Sie in das Positionspapier hineinlesen wollen, finden Sie es hier.






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