
Lutz Stroppe, beamteter Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), hat für die neue Legislaturperiode ein "E-Health-Gesetz II" angekündigt, das der weiteren Ausgestaltung der Digitalisierung im Gesundheitswesen dienen soll, berichtet der Schütze-Brief.
Der Ausbau der Digitalisierung im Gesundheitswesen steht auf der Agenda aller Parteien des Deutschen Bundestages. Die Äußerungen des Staatssekretärs aus dem BMG seien in der Fachöffentlichkeit mit besonderer Aufmerksamkeit aufgenommen worden, weil Stroppe als beamteter Staatssekretär im BMG diese Aufgabe höchstwahrscheinlich auch in einer neuen Bundesregierung wahrnehmen werde, heißt es im Schütze-Brief.
Stroppe kündigte an, das Verbot der Erstbehandlung über Telemedizin zumindest mit Blick auf hochspezialisierte Fachärzte, die nicht überall vorhanden seien, auf den Prüfstand zu stellen. Als weitere Schwerpunkte der künftigen Arbeit nannte er die elektronische Patientenakte sowie die Frage der Nutzung der Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen, so die BVmed.





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