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Klinische InteroperabilitätISiK-Bestätigung für erstes Krankenhausinformationssystem

Das Primärsystem SAP Patient Management (IS-H) hat als erstes KIS das ISiK-Bestätigungsverfahren der Gematik in der ersten Stufe erfolgreich durchlaufen. Für die Umsetzung des Basisprofils (erste Stufe) bleibt noch bis Sommer 2023 Zeit.

Grafik mit dem Wort "Digitalisierung" im Mittelpunkt. Lichtstrahlen gehen vom Mittelpunkt aus.
studio v-zwoelf/stock.adobe.com
Symbolfoto

Es geht voran bei der Etablierung einer einheitlichen IT-Sprache in Kliniken. Als erstes Krankenhausinformationssystem (KIS) für ISiK (Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern) wurde nun das Primärsystem SAP Patient Management (IS-H) bestätigt. Es hat erfolgreich das Bestätigungsverfahren der Gematik durchlaufen.  Die erteilte Bestätigung umfasst die technischen Komponenten bzw. Prozesse: CapabilityStatement, Condition, Coverage, Encounter, Patient, Practitioner und Procedure.

In der Spezifikation „ISiK-Basismodul” beschreibt die Gematik die für diesen Zweck entwickelten FHIR-Ressourcen, die ein Primärsystem in Form von Datenobjekten über das REST-basierte Application Programming Interface überträgt. Die Spezifikation „ISiK-Basismodul”, die Hersteller ebenfalls als Leitfaden nutzen, deckt dabei eine Vielzahl an Use Cases ab. Die Vorgaben des zugehörigen Implementierungsleitfadens sind die Grundlage für das erfolgreiche Durchlaufen des Bestätigungsverfahrens „ISiK”. 

Etablierung einer digitalen Sprache

Um den strukturierten Datenaustausch im Rahmen der Patientenversorgung während Klinikaufenthalten über alle beteiligten Akteure und Stationen hinweg sicher und schnell austauschen zu können, hat die Gematik mit ISiK verbindliche Standards entwickelt, die eine gemeinsame IT-Kommunikation ermöglichen.

Lars Gottwald, Leiter Business Teams bei der Gematik, erläutert: „ISiK verbindet alle IT-Systeme, die vor Ort zum Einsatz kommen, damit wichtige Informationen ohne Umwege dort landen, wo sie benötigt werden.” Das ‚Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus‛ ist verpflichtend für Softwareprodukte, die als zentrale primäre Informationssysteme im Krankenhaus genutzt und üblicherweise Krankenhausinformationssystem (KIS) oder klinisches Arbeitsplatzsystem (KAS) genannt werden (vgl. § 373 SGB V). Sie sind mit einer Übergangsfrist von 24 Monaten bis Mitte 2023 umzusetzen.

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