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Deutsche KrankenhäuserSchnellere Bewilligung von KHZG-Fördermitteln angemahnt

Die DKG fordert nach der Ergebnis-Veröffentlichung des „DigitalRadar Krankenhaus“ die zügigere Freigabe von KHZG-Fördermitteln. In den meisten Kliniken lägen die strukturellen Voraussetzungen für die Digitalisierung bereits vor.

Digital Transformation
WrightStudio/stock.adobe.com
Symbolfoto

Zur ersten Online-Erhebung zur Evaluierung des Reifegrads deutscher Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung sieht der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, es als bestätigt an, dass die notwendige Förderung der Digitalisierung durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) nun konsequent umgesetzt werden müsse.

Neben einer soliden Positionierung im internationalen Vergleich würde auf Basis dieser von 91 Prozent aller deutschen Krankenhäuser erhobenen Daten deutlich, dass die notwendigen strukturellen Voraussetzungen für Digitalisierung inzwischen in der Mehrheit der Krankenhäuser vorliege.

Bessere Patientenpartizipation und schnellere Bewilligung der Fördermittel notwendig

Bei der digitalen Einbindung der Patientinnen und Patienten („Patientenpartizipation“) in den Behandlungsprozess weise das DigitalRadar noch erheblichen Nachholbedarf aus, so Gaß. Hier warteten die Krankenhäuser auf die Bewilligung von über 1 000 Förderanträgen zum Aufbau von Patientenportalen durch das Bundesamt für soziale Sicherung. Die DKG hatte in der Vergangenheit auf eine zügige Abarbeitung gedrängt. Die Ergebnisse der Reifegradmessung hätten die Dringlichkeit noch einmal bestätigt. 

Wichtig ist für die DKG, dass nun transparent mit den detaillierten Auswertungsergebnissen der Befragung umgegangen werde. Diese müssten auch den Bundes- und Landesverbänden der Krankenhäuser zugänglich gemacht werden, um sie im Rahmen gesetzlich übertragener Aufgaben bei der Digitalisierung des Krankenhausbereichs berücksichtigen zu können.

Dass sich die Bewilligung der Fördermittel nun noch weit in das Jahr 2022 hineinziehen wird, erschwere die ohnehin prekäre Situation der Krankenhäuser im Kampf um entsprechende Ressourcen weiter. Krankenhäuser wären gezwungen gewesen, teils in wenigen Wochen ihre Bedarfsanmeldungen bei den zuständigen Stellen der Länder einzureichen. Insofern erwarteten die Krankenhäuser nun zurecht, dass die Bewilligung der beantragten KHZG-Fördermittel deutlich an Fahrt gewinnt. Die zur Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahmen notwendige Zeit schrumpfe immer weiter zusammen. An der Sanktionsverpflichtung ab dem Jahr 2025 könne der Gesetzgeber unter diesen Umständen nicht festhalten, erklärt Gaß.

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