
Der Sachverständigenrat Gesundheit bezeichnete kürzlich die Corona-Pandemie als Brennglas für die Probleme des deutschen Gesundheitswesens und fordert eine Digitalisierungsoffensive. Dies schließt insbesondere Krankenhäuser mit ein, in denen bereits seit Jahren ein digitaler Investitionsstau herrscht. „Grund dafür sind vor allem die Unsicherheiten bezüglich der Zukunft der Kliniklandschaft sowie die Tatsache, dass die Bundesländer hier seit Jahren ihren finanziellen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkommen“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg. „Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendaten-Schutzgesetz hat die Bundespolitik die Grundlage für eine digitale Zukunft gelegt, jetzt müssen weitere Schritte folgen.“
Laut Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg e.V.) müsse und werde das Krankenhaus der Zukunft digital sein. Andere Länder hätten immense Anstrengungen zur Digitalisierung ihrer Krankenhauslandschaft unternommen und müssten Deutschland als Vorbild dienen. Um die klinische Versorgung hierzulande zum Wohle der Patientinnen und Patienten zeitgemäßer und digitaler zu gestalten, brauche es ähnlich entschlossene Maßnahmen in den Bereichen Investitionen in die digitale Infrastruktur, Datennutzung, Datenaustausch und IT-Sicherheit. Der Bundesverband Gesundheits-IT formuliert zentrale Forderungen, deren Umsetzung eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des deutschen Krankenhauswesens sei.
Digitalisierungsrat als Vorschlag
Ausgangspunkt entsprechender Bemühungen müsse eine ganzheitliche Analyse des digitalen Reifegrades der deutschen Krankenhauslandschaft sein. Zielgerichtete Investitions- und Planungsentscheidungen könnten basierend auf dieser Erhebung getroffen werden. Die Beurteilung der aktuellen Situation sollte dabei aus Anwendersicht erfolgen, da Ärzte und Pflegekräfte von den Vorteilen digital unterstützter Prozesse profitieren sollten und Herausforderungen im Versorgungsalltag am unmittelbarsten identifizieren können. Dies fördert auch die Akzeptanz digitaler Lösungen in den Häusern.
Die Beurteilung der Untersuchungsergebnisse sollte interdisziplinär erfolgen, um innerhalb einer Einrichtung alle Beteiligten wertstiftend einzubinden. Ein in diesem Zusammenhang gangbarer Weg könnte beispielsweise die Bildung eines „Digitalisierungsrats“ sein, der sich aus der IT-Leitung, der medizinischen und pflegerischen sowie der kaufmännischen Leitung eines Hauses zusammensetzt. Dieses Gremium kann auf Basis der skizzierten Reifegradmessung eine krankenhausindividuelle Digitalisierungsstrategie entwickeln und begleiten.
Wo will Deutschland hin?
Die Unsicherheiten zur Zukunft der Kliniklandschaft in Deutschland behindert konsequente Digitalisierungsbemühungen und reduziert die Investitionsbereitschaft. Es bedarf daher einer bundesweiten Strategie für die Digitalisierung des Krankenhaussektors, die sich aus den Ergebnissen einer flächendeckenden Reifegradmessung ableitet. An deren Ausarbeitung müssen alle relevanten Akteure beteiligt werden. Dazu gehört neben der Politik, den Kliniken und Berufsverbänden vor allem auch die Industrie. Der Dialogprozess „Innovationsforum Digitale Gesundheit 2025“ des Bundesministerium für Gesundheit könne diesbezüglich Vorbild und Anhaltspunkt sein.
Auf dem Weg in eine digitale Zukunft bräuchten die Krankenhäuser Unterstützung. Die Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes und des Patientendaten-Schutzgesetzes böten eine gute Grundlage für die nächsten Schritte. Da die Bundesländer ihren Investitionsverpflichtungen seit Jahren nicht in ausreichendem Maße nachkommen, sollte der Bund die Krankenhäuser mit Blick auf die dringend benötigten Investitionen in Digitalisierung unterstützen. Nur so können diese in die Lage versetzt werden, die zahlreichen neuen Vorgaben umzusetzen. Deshalb fordert der bvitg, dass der Bund den Kliniken ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, damit diese die genannten Aufgaben erfüllen können. Für den besonders bedeutsamen Bereich IT-Sicherheit böte sich der Aufbau eines gesonderten Fonds an, der eine flächendeckende Erfüllung der einschlägigen Vorgaben im gesamtgesellschaftlichen Interesse sicherstellt.
Bei allen Bestrebungen zum harmonisierten Datenaustausch im Gesundheitswesen müsse die Verwendung internationaler Standards im Mittelpunkt stehen, auch und insbesondere in der klinischen Versorgung. Die Anforderungen an Sicherheit in Kliniken seien in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Zeitgemäße Angebote wie Clouddienste sollten bundesweit einheitlich eingesetzt werden können. Vorgaben im Bereich IT-Sicherheit könnten so auch für kleine Häuser unkompliziert und rechtssicher umgesetzt werden. Die Möglichkeiten, Sicherheit von Einrichtungen zu gewähren, müssten bundesweit einheitlich sein.





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