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Entlastungs-TarifvertragArbeitsgericht verbietet Verdi MHH-Streiks

Die MHH-Beschäftigten wollen Entlastung, liegen aber mit dem Präsidium bezüglich der konkreten Maßnahmen über Kreuz. Verdi hatte einen dreitägigen Streik angekündigt, um weiter Druck zu machen. Dem schiebt das Arbeitsgericht Hannover erstmal einen Riegel vor.

Buchstabenwürfel bilden das Wort "Urteil". Sie liegen auf einer Zeitung.
Stockwerk-Fotodesign/stock.adobe.com
Symbolfoto

Im Streit um einen Entlastungstarifvertrag (TV-E) für MHH-Beschäftigte hat das Arbeitsgericht Hannover einer vom Land Niedersachsen beantragten einstweiligen Verfügung stattgegeben. Damit darf der von Verdi angekündigte dreitägige Warnstreik ab morgen nicht stattfinden.

Als Begründung führt es die unzureichende Konkretisierung der Forderungen an. Sie würden keinen Streik rechtfertigen. Darüber hinaus verstoße die geplante Arbeitsniederlegung gegen die Friedenspflicht und würde Ziele verfolgen, „die mit einem Streik nicht verfolgt werden können“. Es handele sich um nicht erstreikbare und bereits tariflich geregelte Sachverhalte. Verdi kann gegen die einstweilige Verfügung noch Berufung einlegen.

MHH-Präsident Professor Michael Manns zeigt sich erleichtert über das Urteil. „Gleichwohl ist uns bewusst, dass weitere Möglichkeiten zur Entlastung unserer Mitarbeitenden vereinbart werden müssen.” Die Hochschule wolle weiter mit Verdi und dem Personalrat im Gespräch bleiben, um so schnell wie möglich eine Einigung zu finden.

Was Verdi fordert

Im Mai hatte Verdi das Land Niedersachsen zur Aufnahme von Verhandlungen für einen TV-E aufgefordert. Die Entlastung soll durch zusätzliche Personalschlüssel für MHH-Beschäftigte und Auszubildende sowie weiteren Maßnahmen wie einen Belastungsausgleich, zusätzlich zu dem bestehenden Tarifvertrag, geregelt werden. Die Gewerkschaft verknüpfte die Forderung mit einem 100-Tage-Ultimatum, das letzte Woche abgelaufen ist.

Als Landesbetrieb kann die MHH keine eigenen Tarifregelungen treffen. Auch das Land Niedersachsen ist nicht in der Lage gesonderte Tarifregelungen zu treffen, ohne die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder aufzugeben.

Das MHH-Präsidium hatte eine Vereinbarung zu Entlastungsmaßnahmen mit einem Konsequenzenmanagement vorgeschlagen, die Gewerkschaft lehnte das Angebot ab. Verdi kündigte an, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten zu wollen, bevor sie über das weitere Vorgehen berate.

Das Gericht habe nicht grundsätzlich gegen die Forderung nach einem Entlastungstarifvertrag an der MHH geurteilt, sondern eine Schärfung der einzelnen Forderungen verlangt, erklärt Verdi-Landesbezirksleiterin Andrea Wemheuer. „Wir werden dies zeitnah tun, um dann umso kraftvoller ein Zeichen zu setzen”, betont sie.

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