
„Die Finanzlage der Krankenhäuser verschlechtert sich immer weiter“, so Heiner Scheffold, der nicht nur Vorstandsvorsitzender der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft ist, sondern auch Landrat des Alb-Donau-Kreises. Im vergangenen Jahr hatten knapp 59 Prozent der Krankenhäuser im Südwesten laut BWKG rote Zahlen geschrieben. 2020 hatte noch fast jedes zweite Haus Gewinne gemacht. Das sind die Ergebnisse des jüngsten BWKG-Indikators. Die halbjährliche Befragung der Geschäftsführenden der Mitgliedseinrichtungen wurde laut Mitteilung der BWKG vor wenigen Tagen abgeschlossen.
Scheffold wirft der Bundesregierung Untätigkeit vor, es rolle bereits eine Insolvenzwelle von Krankenhäusern in Deutschland. Am 20. September wollen die Krankenhausgesellschaft und die Kliniken zu eine Großdemonstration in Stuttgart abhalten, heißt es in der Mitteilung vom 11. August. Die Kliniken fordern vor allem mehr Geld. „Die Kostensteigerungen durch Tarifverträge und Inflation müssen dauerhaft finanziert werden“, sagte Scheffold.
Etwas verbessert hat sich laut Krankenhausgesellschaft die Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Lage. Hatten in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres noch fast 80 Prozent der befragten Krankenhäuser diese als schlecht oder eher schlecht eingestuft, sind es im ersten Halbjahr dieses Jahres noch gut 65 Prozent.
Genereller Personalmangel
Schwierig bleibt laut Krankenhausgesellschaft dagegen die Suche nach dringend benötigtem Fachpersonal. Der Umfrage zufolge haben gut 90 Prozent der Krankenhäuser Schwierigkeiten, Pflegepersonal zu finden. „Der schon seit langem bestehende Mangel an Fachkräften entwickelt sich mehr und mehr zu einem generellen Personalmangel“, so Scheffold. Auch im Funktionsdienst (79 Prozent) oder ärztlichen Dienst (71 Prozent) liegen die Werte sehr hoch. „Der Personalmangel hat zweifellos Auswirkungen auf die Versorgung der Menschen“, so Scheffold weiter. Die Krankenhäuser rechnen damit, dass sie im Jahr 2023 allein aufgrund des Personalmangels mindestens fünf Prozent weniger Betten belegen können als vor der Pandemie.





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