
Fünf Monate nach dem Trägerwechsel bleibt dem Krankenhaus Saarlouis vom DRK ebenfalls nur die Insolvenz. Die DRK gemeinnützige Krankenhausgesellschaft Saarland habe am 10. November beim Amtsgericht Saarbrücken einen Antrag auf Einleitung eines Eigenverwaltungsverfahrens gestellt, heißt es in einer Mitteilung.
Nach der Insolvenz der Muttergesellschaft in Mainz hatten die DRK-Schwesternschaft Rheinpfalz-Saar und der DRK Landesverband Saarland erst Mitte Juni die Gesellschafteranteile übernommen und Dr. Andrea Piro als Interim-Geschäftsführerin eingesetzt. Zum Unternehmen gehören neben dem Krankenhaus Gästehäuser in Wadgassen, Dillingen, Hülzweiler und Lebach. In Piros Unternehmens- und Liquiditätsplanung sei nun deutlich geworden, „dass die Altlasten der früheren Konzernstruktur nicht mehr aus eigener Kraft und im gebotenen Tempo ohne Einleitung eines Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung bewältigt werden können“, heißt es weiter.
Das Haus ist strukturell sehr gut aufgestellt und damit zukunftsfähig.
Dr. Dennis B. Blank und Michael J. W. Blank von der Kanzlei Blank + Partner in Saarbrücken unterstützen die Krankenhausgesellschaft jetzt als Generalhandlungsbevollmächtigte. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Lukas Eisenhuth von der Kanzlei Abel & Kollegen in St. Ingbert bestellt.
„In den kommenden Wochen werden Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufgenommen, um die Pläne zur Neustrukturierung und Zukunftssicherung der Krankenhausgesellschaft voranzutreiben“, sagt Dennis Blank. Nach seiner Einschätzung sei das DRK Krankenhaus „strukturell sehr gut aufgestellt und damit zukunftsfähig“. Ende des zweiten Quartals 2026 solle das Verfahren mittels Insolvenzplan beendet werden.
„Zusammen mit den engagierten Mitarbeitern wollen wir dem DRK Krankenhaus in Saarlouis eine gute Zukunft im Sinne der Versorgung der Menschen in der Region geben“, erklären Oberin Barbara Baltus und Michael Burkert, der Präsident des DRK Landesverbandes: „Wir setzen darauf, dass das DRK Krankenhaus Saarlouis weiterhin in der Krankenhausplanung eine wichtige Rolle einnimmt und in den nächsten Monaten die wirtschaftlichen Herausforderungen bewältigt“.
Der Insolvenzantrag kann eine Chance für den Standort sein.
Der saarländische Gesundheitsminister Magnus Jung bezeichnete das Haus als „wichtige Einrichtung in der Versorgung, die gute medizinische und pflegerische Arbeit leistet“. Dass nur wenige Monate nach „dem mutigen Einstieg der neuen Gesellschafter“ ein Insolvenzantrag gestellt wurde, „kann eine Chance für den Standort sein“, so Jung.
Im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform bleibe sein Ministerium mit den Verantwortlichen im Gespräch, erklärte Jung: „Außerdem werden wir zeitnah prüfen, was die Entwicklung im Rahmen der Krankenhausplanung im Kreis Saarlouis bedeutet, da sich die Erwartungen der Gesellschafter scheinbar nicht realisiert haben.“
Matthias Adler ist neuer Geschäftsführer
Mit Beginn des Eigenverwaltungsverfahrens bekommt das Haus auch eine neue Geschäftsführung. Andrea Piro scheide „auf eigenen Wunsch auf Grund anderer beruflicher Verpflichtungen“ zum 11. November aus, und Matthias Adler von der Unternehmens- und Personalberatung Contec übernehme direkt. Er sei überzeugt, „eine langfristig, stabile Perspektive für das Unternehmen zu entwickeln und so eine nachhaltige Grundlage für den Fortbestand der Gesellschaft zu schaffen“, so Adler.

Drei Gästehäuser schließen
Von den DRK Gästehäusern wird nur das in Lebach bestehen bleiben. Es werde „wirtschaftlich auf stabile Füße gestellt und zukunftsfest entwickelt“, heißt es aus Saarlouis. Die Gästehäuser in Dillingen und Hülzweiler werden zum 31. Januar 2026 geschlossen, das Haus in Wadgassen wurde „aufgrund eines unvorhersehbaren, akuten Engpasses an Fachpflegekräften“ bereits Ende August aufgegeben. Diese Gästehäuser hätten seit Jahren erhebliche Verluste erwirtschaftet, wird betont.
Von dem nun eingeleiteten Eigenverwaltungsverfahren sind demnach die Tochtergesellschaften SaarMed Medizinbedarf und GastroServ Catering, die DRK-Krankenpflegeschule sowie die Ausbildung in der Pflege und die ärztliche Fachweiterbildung nicht betroffen.







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