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EntscheidungVerfahren gegen Ex-Manager im Klinikskandal Stuttgart eingestellt

Die Verfahren gegen den früheren Ärztlichen Direktor und den ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart wurden gegen Geldauflagen eingestellt. Gegen den dritten Angeklagten geht es weiter. 

Ein Gerichtshammer auf einem Tisch.
Pixel-Shot/stock.adobe.com
Symbolfoto

Im Stuttgarter Klinikskandal hat das Landgericht am 16. Juni 2026 eine Entscheidung getroffen: Die Verfahren gegen den früheren Ärztlichen Direktor Prof. Jürgen Graf (heute in gleicher Funktion am Uniklinikum Frankfurt) und gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums Stuttgart sind vorläufig eingestellt worden. In dem Prozess ging es um die Anklage wegen Betrugs, Untreue und Bestechung. 

Staatsanwaltschaft und die beiden Angeklagten haben der Entscheidung zugestimmt. Im Gegenzug muss der frühere Ärztliche Direktor 50.000 Euro und der frühere Geschäftsführer 30.000 Euro zahlen. Hiervon fließen jeweils 10.000 Euro an die Staatskasse und der Rest an verschiedene gemeinnützige Organisationen. 

Möglich macht das Paragraf 153a StPO. Die Einstellung bedeutet keine Schuldfeststellung – es gilt weiter die Unschuldsvermutung. Eine Begründung muss das Gericht dafür laut Gesetz nicht liefern, wie das Landgericht auf kma-Nachfrage mitteilte. Endgültig eingestellt werden die Verfahren erst, wenn alle Auflagen erfüllt sind. 

Für den dritten Angeklagten, den damals für das Klinikum Stuttgart zuständigen Bürgermeister, geht das Verfahren hingegen weiter. Hier wurde die Beweisaufnahme am 16. Juni fortgesetzt. Vernommen wurde ein Zeuge, ebenfalls ein ehemaliger Geschäftsführer des Klinikums.

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