
Heribert Fastenmeier, ehemaliger Geschäftsführer des Klinikum Ingolstadt, hat sich im Dezember 2017 während seiner Zeit in Untersuchungshaft das Leben genommen. Der Strafverteidigter Fastenmeiers, André Szesny, hatte gegen die Maßnahmen der Anwälte des Klinikums schwere Vorwürfe erhoben und Kritik am Aufsichtsrat geäußert, wie kma-online berichtete.
"Der Tod von Herrn Fastenmeier hat uns alle menschlich sehr betroffen gemacht. Lange Jahre war er als Geschäftsführer erfolgreich für das Klinikum tätig. Deshalb, und weil für uns der Schutz der Persänlichkeitsrechte sowie der Respekt für den Verlust, den die Familie Fastenmeier erlitten hat, im Vordergrund standen, haben wir, die Geschäftsführung der Klinikum Ingolstadt GmbH, uns in den letzten Wochen mit den Äußerungen an die Presse sehr zurückgehalten.", so das Klinikum Ingolstadt. Auf die Vorwürfe, die im Raum stünden, möchte das Klinikum jedoch nun Stellung nehmen.
Hätte man mit der Zustellung des dinglichen Arrest nicht bis nach Weihnachten warten können?
In der Pressemitteilung des Klinikums heißt es: "Der zeitliche Ablauf war durch die äußeren Ereignisse vorgegeben, ein anderer zeitlicher Ablauf war hier nicht möglich." Die Geschäftsführung wusste, dass Herr Fastenmeier zum 01.01.2018 eine größere Zahlung aus einer Altersversorgungs-Versicherung erwartete. Es handelte sich um eine zwingend zu beachtende, gesetzlich vorgegebene Frist den Arrestbefehl innerhalb einer Woche zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft hätte außerdem am 03.11.2017 mitgeteilt, dass Herr Fastenmeier angeklagt werde und ein Schaden im unteren siebenstelligen Bereich für das Klinikum entstanden sei. In dieser Situation musste das Klinikum seine Ansprüche nach Möglichkeit sichern.
Warum hat sich das Klinikum die Ansprüche auf die Altersversorgung gesichert, wenn diese - nach Aussagen des Strafvertedigiers - zur Tilgung fälliger Darlehensforderungen verwendet worden wären?
"Auch die Tilgung von Darlehen hätte eine Vermögensverfügung zulasten des Klinikums Ingolstadt dargestellt. Denn dieser Betrag wäre dann nicht mehr zur Deckung der Ansprüche der Klinikum Ingolstadt GmbH zur Verfügung gestanden. Es ist richtig, dass der Arrest in Höhe des Betrags von 600 000 Euro beantragt wurde und, dass dieser Betrag über den zu erwartenden Altersversorgungsansprüchen lag. Da die Kontenbestände von Herrn Fastenmeier im Zeitpunkt des Antrags nicht bekannt waren und deutlich höhe Schäden im Raum standen (wie gesagt: niedriger siebenstelliger Betrag), gab es keine Veranlassung, den dinglichen Arrest auf die Summe der konkret erwarteten Zahlungen zu beschränken."
Erklärung des Aufsichtsrats
"Der Aufsichrat wurde über das jeweilige Ergebnis der internen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen fortlaufend durch die von ihm beauftragte wie auch durch die von der Geschäftsführung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei umfassend in einer Vielzahl von Sitzungen informiert." Auf der Grundlage einer Sitzung am 29.11.2017, fasste der Aufsichtsrat einstimmig den Beschluss zur Stellung des Arrestantrags, dem dann das zuständige Landgericht Ingolstadt nach eigenständiger Prüfung stattgab, so das Klinkum Ingolstadt.





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