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Tod eines Covid-Patienten Krankenpflegerin wegen versuchten Totschlags vor Gericht

Wegen versuchten Totschlags muss sich eine geständige Krankenpflegerin vor Gericht verantworten. Anfang Februar 2021 hatte sie die Dosis eines Blutdruck-Medikaments eigenmächtig halbiert – der schwerstkranke Covid-19-Patient starb in derselben Nacht.

Gesetzbuch liegt aufgeschlagen auf einem Tisch.
Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Symbolfoto

Eine Krankenpflegerin aus Neuss hat ihre Mitverantwortung für den Tod eines 52 Jahre alten Covid-Patienten eingeräumt und muss sich nun vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Da unklar ist, ob der Patient auch ohne das Zutun der Pflegerin gestorben wäre, ist diese nur wegen versuchten Totschlags angeklagt. Für den Prozess sind bis zum 27. September 2022 noch vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

„Aus Mitleid eigenmächtig die Dosis halbiert”

Über ihre Verteidiger ließ die Angeklagte beim Prozessauftakt erklären, in der Nacht zum 2. Februar 2021 bei dem schwerkranken Patienten aus Mitleid eigenmächtig die Dosis eines wichtigen Blutdruck-Medikaments halbiert zu haben. Der Zustand des Mannes, der seit Dezember 2020 behandelt wurde, habe sich zunehmend verschlechtert. Die Ärzte hätten laut Angaben am Morgen des Tattags gesagt, dass der Patient den Tag wohl nicht überleben werde. Daraufhin habe die 41-Jährige einer für den Spätdienst eingeteilten Kollegin mitgeteilt, dass sie die Medikamentendosis für den 52-Jährigen halbiert habe. Nachdem die Kollegin dennoch die vom Arzt angeordnete Dosis auf eine Spritze aufgezogen hatte, habe die Angeklagte diese durch eine Spritze mit der halben Dosis ersetzt.

Angeklagte übernimmt volle Verantwortung

Die erfahrene Krankenpflegerin sei damals nach fast einem Jahr aufwendiger und häufig aussichtsloser Behandlung von Covid-19-Patienten überfordert gewesen und habe „weniger rational als emotional gehandelt”. Auch räumte sie ein, ihr habe die notwendige professionelle Distanz gefehlt. Der schwerstkranke Patient habe sie an ihren gleichaltrigen Mann erinnert, so der Verteidiger. „Sie wusste, dass das falsch war, es kam ihr aber in dem Moment richtig vor”, sagte ihr Verteidiger. So übernehme die Angeklagte die volle Verantwortung für ihr Handeln und wolle sich bei der Familie des Verstorbenen entschuldigen, hieß es in der Erklärung.

Bereits 2019 war gegen die Frau in einem ähnlichen Fall ermittelt worden. Zwei Jahre zuvor hatte sie einen Burnout erlitten und sich behandeln lassen. Als Krankenpflegerin werde sie nie mehr arbeiten, versicherte ihr Verteidiger.

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