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Sachsen-AnhaltKritik des Landesrechnungshofs an Prüfbereitschaft von Kliniken

Bereits seit einigen Jahren will der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalts Krankenhausinvestitionen aus bestimmten Fördergeldern prüfen. Dabei kommen immer wieder Probleme auf, da einige Kliniken sich nicht kooperativ zeigen würden.

Geldstrom
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Symbolfoto

Dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt stößt die mangelnde Bereitschaft von einigen Krankenhausträgern auf, sich beim Umgang mit speziellen Fördermitteln in die Bücher schauen zu lassen. Ein vollständiges Bild könne man sich nur bilden, wenn auch die Empfängerseite geprüft würde, erklärte der Präsident des Landesrechnungshofes, Kay Barthel, in Magdeburg. Für ihn sei es nicht nachvollziehbar, warum einige Kliniken weiterhin die unabhängige Finanzkontrolle durch mangelnde Kooperationsbereitschaft erschweren.

Dem Landesrechnungshof zufolge wurden seit 1995 177 Bauvorhaben aus einem Sonderinvestitionsprogramm finanziert. Sechs davon wurden aufgrund verschiedener Kriterien für eine genauere Prüfung ausgewählt. Drei Träger hätten der Prüfbehörde die Einsicht in die Unterlagen verweigert, hieß es. Insgesamt geht es bei den drei Trägern den Angaben zufolge um Gelder in Höhe von über 30 Millionen Euro, wobei der Großteil auf eine Klinik entfällt.

Zwei der Krankenhausträger hätten gegen eine Prüfungsanordnung geklagt, bei dem dritten Träger laufe die Klagefrist noch. Die Verwaltungsgerichte in Magdeburg und Halle bestätigten gegenüber der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der Klagen.

Sonderinvestitionsprogramm in Höhe von 550 Millionen Euro

Sachsen-Anhalt war bei dem Sonderinvestitionsprogramm für die östlichen Bundesländer einen Sonderweg gegangen. Zwischen 1995 und 2014 flossen rund 550 Millionen Euro aus Patientenbeiträgen auf ein Konto außerhalb des Landeshaushaltes. Über die Verwendung des Geldes auf dem Sonderkonto entschied eine Kommission von Land, Krankenhausgesellschaft und Krankenkassen.

Das Oberverwaltungsgericht hatte 2018 nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass die Benutzerbeiträge als öffentliche Mittel dem Land zustehen und der Investitionsförderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes dienen. Damit waren die Prüfrechte des Landesrechnungshofes gestärkt worden. Ursprünglich wollte die Behörde mit der Prüfung im Jahr 2012 beginnen.

Ob eine Prüfung überhaupt noch Konsequenzen hätte, ist indes unklar, da nach Angaben des Landesrechnungshofes drei Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises eine Verjährungsfrist eintritt. Dennoch gäbe es einige Ausnahmen, die diese Frist deutlich verlängern können. In mehreren Fällen würden die entsprechenden Nachweise aber ohnehin noch nicht vorliegen. Sollten die Gelder nicht zweckentsprechend eingesetzt worden sein, könnten Rückforderungen eine Rolle spielen. Für den Vollzug sei aber die Landesregierung zuständig, sagte Barthel.

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