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TarifvertragLohnerhöhung auch für Charité-Ärzte

Nach Leipzig konnte der Marburger Bund auch in Berlin eine Einigung erzielen. Die Ärzteschaft der Charité kann ab 2023 mit mehr Gehalt sowie besseren Arbeitsbedingungen rechnen. 

Campus Charité Mitte
Wiebke Peitz/Charité
Campus Charité Mitte

Erst vor wenigen Tagen wurde über die Tarifeinigung zwischen dem Marburger Bund und dem Universitätsklinikum Leipzig berichtet. Nun sind die Ärztinnen und Ärzte in Berlin dran. Sie sollen ab 2023 mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen bekommen. Darauf zielt ein weiterentwickelter Haustarifvertrag ab, auf den sich die Charité und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund geeinigt haben, wie beide Seiten am 30. November mitteilten. Nach dem Warnstreik am 5. Oktober 2022 waren erneut Gespräche aufgenommen worden. Die Forderungen zur Entgelterhöhung sowie zu Zuschlägen für Nachtarbeit und Bereitschaftsdienste wurden von der Charité weitgehend akzeptiert. 

Die Gehälter der Ärztinnen und Ärzte sollen demnach ab dem 1. Januar 2023 um 3,5 Prozent und ab dem 1. Juli 2023 um weitere 2,2 Prozent steigen. Hinzu kommen 3800 Euro als steuerfreie Einmalzahlung. Neben finanziellen Aspekten zielt die Vereinbarung auf Verbesserungen ab, die zum Beispiel kurzfristiges Einspringen, Bereitschaftsdienste und die Erfassung von Überstunden betreffen. Nachtarbeit soll künftig mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergütet werden. Gleiches gilt für Bereitschaftsdienste in den Nachtstunden sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Weiterhin soll es keine Dienste nach 21 Uhr mehr vor einem freien Wochenende geben. Ebenso wird im Geschäftsbereich Personal und Organisationsentwicklung eine Vertrauenspersonen zum Thema Arbeitszeit für die Ärztinnen und Ärzte eingeführt.

Zeiterfassung auf Vertrauensbasis

Carla Eysel, Vorstand Personal und Pflege der Charité, freut sich über die Einigung: „Insbesondere bei der Arbeitszeitdokumentation können wir jetzt einen Paradigmenwechsel einleiten. Wir setzen in Zukunft im Geltungsbereich des Tarifvertrages auf Vertrauensarbeitszeit. Neben dieser für Universitätsklinika neuen Regelung der Vertrauensarbeitszeit, die dem Ansatz transformationaler Führung Rechnung trägt, ist es auch ein Schritt zum Bürokratieabbau, den wir gemeinsam anstreben.“ Die Einigung sieht vor, dass die Mitarbeitenden ab dem 1. Juli 2023 ihre Arbeitszeiten eigenständig und ohne zusätzliche Freigabe über das elektronische Zeiterfassungssystem dokumentieren werden.

Beide Seiten haben nach Charité-Angaben noch Zeit zur Annahme bis zum 5. Dezember 2022. Begonnen werden könne mit der Umsetzung so bereits in diesem Jahr. Anfang Oktober waren rund 1000 Ärztinnen und Ärzte von Europas größter Universitätsklinik in einen Warnstreik getreten – zum ersten Mal seit 15 Jahren.

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