
Mit Fördermitteln für eine nachhaltige Energieversorgung dazu will das Land Brandenburg seit 2023 seine Kliniken zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen motivieren, denn: Die ressourcen-intensiven Großverbraucher stehen laut brandenburgischem Gesundheitsministerium wirtschaftlich unter Druck – nicht zuletzt durch die Energiekrise.
Insgesamt 60 Millionen Euro umfasst der Fonds des Soforthilfeprogramms „Green Care and Hospital“, bei dem Kliniken schon im vergangen Jahr Förderanträge stellen konnten.
Wir nutzen die Krisensituation deshalb auch als Chance.
„Ich freue mich sehr, dass so viele Einrichtungen diese Förderung nutzen“, freut sich Nonnemacher, denn eingegangen sind bis dato 189 Anträge. Ein Volumen von 27 Millionen hat das Landesamt für Soziales und Versorgung bereits bewilligt – darunter auch das Anliegen des Uniklinikums Brandenburg.
Rund 1,2 Millionen Euro stehen dem Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel damit zur Verfügung. Investiert wird der Betrag zum Teil in eine weitere Photovoltaikanlage. 33 Module von je 147 Quadratmetern Größe sollen es werden. Pro Jahr soll die Anlage dann ungefähr 100 000 kWh Strom liefern.
Ohne diese Förderung wäre die Umsetzung am Universitätsklinikum Brandenburg nicht möglich gewesen.
Zusätzlich investiert das Klinikum in die Wärmeisolation und tauscht aktuell alte Leuchtmittel gegen LED Varianten aus. Auch Gabriele Wolter, Geschäftsführerin des Universitätsklinikums, weiß um die Bedeutung der Finanzierung: „Ohne diese Förderung wäre die Umsetzung dieser umweltfreundlichen und nachhaltigen Projekte am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel nicht möglich gewesen.“
Diese Maßnahmen fördert das Programm „Green Care and Hospital“:
- Investitionen an Gebäuden, Gebäudekomplexen oder Grundstücken (zum Beispiel Wärmedämmung, Verschattung, Dachbegrünung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf Fernwärme oder eine auf erneuerbaren Energien basierende Strom- und Wärmeversorgung, Umstellung auf Energiegewinnung zur Selbstversorgung, basierend auf erneuerbaren Energien),
- Investitionen für weitere Maßnahmen (zum Beispiel Umrüstung auf LED-Technik, Umstellung auf Elektromobilität für Nutzfahrzeuge, PKW und auch andere Fahrzeuge wie E-Bikes/-Lastenräder),
- Kosten für Beratung, Schulung und Fortbildung von Personal, die ein energieeffizientes Nutzerverhalten zum Gegenstand haben sowie einen sparsamen Energieeinsatz befördern.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien zur Deckung des Endenergieverbrauchs führen. Außerdem muss die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg bauliche Maßnahmen prüfen.





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