
Wie der Marburger Bund berichtet, konnten sich die Universitätskliniken in Hessen auf einen neuen Ärzte-Tarifvertrag mit der Gewerkschaft einigen. Das Verhandlungsergebnis beinhaltet für Beschäftigte an den Standorten Marburg, Gießen und Frankfurt „eine akzeptable Mischung aus Gehaltserhöhung und Arbeitsentlastung“, so Dr. Christian Schwark, Vorsitzender des Marburger Bundes Hessen.
Neben Gehaltserhöhungen, weniger Arbeitszeit, einem zusätzlichen freien Tag und besserer Schichtbezahlung sieht die bis zum 30. Juni 2026 laufende Vereinbarung auch bessere Regelungen bei der Nachtarbeit und Ansprüche auf Rückkehrgespräche vor Auslaufen der Elternzeit vor. En Detail umfasst der neue Tarifvertrag eine steuerfreie Einmalzahlung von 2250 Euro für Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte. On top klettert das Tabellenentgelt in zwei Stufen um insgesamt 10,2 Prozent. Im ersten Schritt erfolgt eine Erhöhung um 4,1 Prozent ab Juli 2024. Ab Mai 2025 erfolgt eine weitere Steigerung von 6,1 Prozent.
Nur noch 40 Wochenstunden ab 2026
Die reguläre Wochenarbeitszeit wird ab Januar 2026 von 42 auf 40 Stunden abgesenkt – bei vollem Lohnausgleich. Dazu kommt noch ein weiterer regulärer freier Tag pro Jahr für die Medizinerinnen. Auch die Nachtzuschläge und Zuschläge für Sonntagsarbeit im Bereitschaftsdienst ziehen an. Die Regelungen zur Nachtarbeit wurden so verändert, dass zukünftig mehr Zusatzurlaub möglich ist und mehr Zuschläge gezahlt werden.
Wir freuen uns auch, dass es uns nach konstruktiven und guten Gesprächen gelungen ist, erste Schritte zur Verbesserung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit zu vereinbaren.
Wer in Schicht- und Wechselschicht arbeitet, profitiert künftig in einem ersten Schritt nahezu dreifach so hohen Zulagen. Ebenso erhalten sie bis zum 31. Dezember 2026 das Landesticket.
Dr. Susanne Betz, Vorstandsmitglied im Marburger Bund Hessen und Mitglied der Verhandlungskommission, ist mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden. „Wir freuen uns auch, dass es uns nach konstruktiven und guten Gesprächen gelungen ist, erste Schritte zur Verbesserung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit zu vereinbaren.“ Für die Ärztegewerkschaft sei es eine Herzensangelegenheit gewesen, „dass in einem verpflichtenden Rückkehrgespräch vor Ende der Elternzeit die weitere Zusammenarbeit, aber auch Entwicklung der Ärztinnen und Ärzte besprochen wird.“
Die Einigung steht noch unter Gremienvorbehalt.





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