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UnterschriftVier Modelle zur Entlastung – Das bietet der Tarifvertrag am UKGM

Was lange währt: Verdi und die Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg haben den Tarifvertrag Entlastung am UKGM unterschrieben. Zu den wichtigsten Vereinbarungen zählen vier differenzierte Entlastungsmodelle.

Tarifvertrag Entlastung UKGM
Monika Wiesenmüller/UKGM
Gruppenbild mit zufriedenen Gesichtern: Der Tarifvertrag Entlastung ist unterschrieben.

Es war ein langer Kampf, mit zahlreichen Verhandlungsrunden und einem Streik – jetzt endlich ist er unterzeichnet: der neue Tarifvertrag Entlastung für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM). Beide Verhandlungspartner, die Gewerkschaft Verdi Hessen und die UKGM-Geschäftsführung, haben hohe Erwartungen an das Ergebnis.

Als Vorstufe war im April des vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier „Beschäftigungssicherungs- und Entlastungstarifvertrag für das UKGM und die UKGM Service GmbH“ verabredet worden. Daraus ist in der Zwischenzeit der Tariftext entstanden. Ziel der Tarifvereinbarung sei es, die Arbeitssituation in allen Bereichen des Universitätsklinikums zu verbessern und zusätzliche Beschäftigte zu gewinnen, teilen Verdi und UKGM mit.

Umsetzung in drei Phasen

Das umfangreiche Tarifwerk sei eine Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung analog der Anschlussvereinbarung 2023 mit dem Land Hessen – erweitert um Personal der UKGM Service GmbH, heißt es weiter. Die Vereinbarung enthalte vier differenzierte Entlastungsmodelle für unterschiedliche Berufsgruppen:

  • Modell 1:
    Personal-Patienten-Ratios für die Pflege am Bett sowie einige Funktionsbereiche
  • Modell 2:
    Prozentualer Personalaufbau für u. a. Therapeuten, Ambulanzen, Strahlentherapie,
  • Modell 3:
    Pauschaler Personalaufbau um 102 Vollkräfte in patientenfernen Bereichen und
  • Modell 4:
    Auszubildende mit einem Maßnahmenbündel inklusive Selbstlerntagen.

Die Umsetzung des Tarifwerkes findet den Angaben zufolge in drei Phasen statt. Die Vorphase umfasste demnach das Jahr 2023 – hier gab es einmalig vier zusätzliche freie Tage für alle Beschäftigten, die unter den Tarifvertrag fallen. Im Jahr 2024 folge nun die Einführungsphase, und für die Jahre 2025 bis 2027 sei die Umsetzungsphase vorgesehen.

Im Vertrag ist ein Sonderkündigungsrecht bei Veränderungen der Krankenhausfinanzierung sowie aus wirtschaftlichen Gründen verabredet. Die Mindestlaufzeit des Tarifvertrages endet am 31. Dezember 2025.

Unser Ziel muss eine spürbare Entlastung für die Arbeitsbereiche sein.

„Jetzt geht es um die Umsetzung der verhandelten Regelungen“, sagt Verdi-Verhandlungsführer Stefan Röhrhoff: „Unser gemeinsames Ziel muss eine spürbare Entlastung für die verschiedenen Arbeitsbereiche sein.“ Dr. Gunther K. Weiß ist jedenfalls zuversichtlich: „Die neue ‚Zukunftsvereinbarung Plus‘ mit dem Land Hessen und der Tarifvertrag ‚Beschäftigungssicherung und Entlastung‘ bieten für das UKGM große Chancen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung“, sagt der Vorsitzende der UKGM-Geschäftsführung: „Diese gemeinsam zu nutzen, ist jetzt unser Auftrag.“

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