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InsolvenzverfahrenPlan der Katholischen Nordkreis-Kliniken scheint aufzugehen

Nach der Zusammenlegung folgt das Zusammenwachsen: Die Gläubigerversammlung hat dem Insolvenzplan der Katholischen Nordkreis-Kliniken zugestimmt. Am neuen gemeinsamen Standort in Jülich steigen bereits die Belegzahlen.

St. Elisabeth-Krankenhaus Jülich
St. Elisabeth-Krankenhaus Jülich
St. Elisabeth-Krankenhaus Jülich

Gute Nachrichten für die Katholische Nordkreis-Kliniken (KNK): Das Unternehmen hat die letzte Etappe im gerichtlichen Eigenverwaltungsverfahren genommen. Die Gläubigerversammlung stimmte am 24. April dem Insolvenzplan mit großer Mehrheit zu. Dieser sichert die Fortführung des Krankenhausbetriebes im St. Elisabeth-Krankenhaus in Jülich sowie laut KNK die bestmögliche Befriedigung der beteiligten Gläubiger.

Rechtskräftig wird der Insolvenzplan – voraussichtlich Anfang Mai – nach Bestätigung durch das Amtsgericht Aachen. Damit ist die Stadt Jülich neuer Gesellschafter und kann finanzielle Mittel für den Betrieb im St. Elisabeth-Krankenhaus bereit stellen.

Ende Februar war verkündet worden, dass die beiden Häuser der insolventen KNK – das St. Josef-Krankenhauses in Linnich und das St. Elisabeth-Krankenhauses in Jülich – zusammengelegt werden. Als gemeinsamer Standort des ein-Haus-Konzeptes wurde Jülich bestimmt. Im Verlauf der Standortfusion konnten nach Angaben der KNK zwei Drittel aller Arbeitsplätze erhalten werden. Anfang April war die Zusammenlegung abgeschlossen worden.

Konzept der Zusammenlegung geht auf

„Das ist ein großer Erfolg, gerade in diesen schwierigen Zeiten für kleinere Krankenhäuser. Die Entscheidung der Gläubiger belegt insbesondere, dass sie Vertrauen in die Zukunft des St. Elisabeth-Krankenhauses haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Generalbevollmächtigter der KNK und Partner bei Eckert Rechtsanwälte. Die Belegschaft beider Häuser habe nun Gewissheit und könne am Standort Jülich zusammenwachsen, so Julia Disselborg, Geschäftsführerin der KNK.

„Die Belegzahlen im St. Elisabeth-Krankenhaus haben sich seit Zusammenlegung der beiden Häuser im März 2023 erheblich verbessert und sind aktuell so gut wie nie“, sagt Michael Schütte, Generalbevollmächtigter der KNK und Partner bei Eckert Rechtsanwälte. Die Belegquote sei von ursprünglich 50 Prozent auf fast 80 Prozent in kurzer Zeit gestiegen. Das veranschauliche deutlich, dass die Konzeption der Einhäusigkeit mit der Konzentration der beiden Krankenhäuser auf einen Standort voll aufgehe, so Schütte.

Die Sanierungsexperten Dr. Mark Boddenberg und Michael Schütte hatten den Insolvenzplan in Abstimmung mit dem Sachwalter Dr. Claus-Peter Kruth, Partner der Kanzlei AndresPartner, erstellt und dem Gericht vorgelegt. „Mit der Annahme des Insolvenzplans sind auch die Weichen für eine bestmögliche Befriedigung der beteiligten Gläubiger und eine kurzfristige Beendigung des Insolvenzverfahrens gestellt worden“, betont Sachwalter Dr. Kruth, der den Sanierungsprozess im Auftrag des Gerichts überwacht und begleitet.

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