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Tagesstationäre VersorgungUniklinik Jena bietet Gratis-Apartment statt Klinikbett

Das Universitätsklinikum Jena hat die tagesstationäre Behandlung nach Paragraf 115e SGB V erprobt – mit klarem Ergebnis: 590 Euro Einsparung pro Fall für die GKV. Kostenfreie Apartments in Kliniknähe erwiesen sich als Schlüssel zum Erfolg. Eine erste Bilanz.

Gesundheitsapartment, Universitätsklinikum Jena
SWJ/ Gesundheitsapartment im Smarten Quartier
In der Nähe des Universitätsklinikums Jena befinden sich die sogenannten Gesundheitsapartments im „Smarten Quartier Jena-Lobeda“. Hier der Wohn- und Essbereich.

Mit Paragraf 115e SGB V hat der Gesetzgeber 2023 eine neue Versorgungsform geschaffen: die tagesstationäre Behandlung. Damit wurde eine Grundlage für eine neue, die vollstationäre Behandlung ersetzende Versorgungsmöglichkeit gelegt. Das Prinzip ist einfach – Patientinnen und Patienten, die eigentlich vollstationär behandlungsbedürftig sind, übernachten nicht im Krankenhaus, sondern außerhalb der Klinik. 

Bislang wurde diese neue Behandlungsart nur sehr selten angeboten und in Anspruch genommen: Bundesweit wurden im Einführungsjahr 2023 lediglich 775 Behandlungen nach diesem Modell durchgeführt – wenngleich mit steigender Tendenz, wie der aktuelle Evaluationsbericht 2024 des GKV-Spitzenverbandes, des PKV-Verbandes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft an das BMG zeigt.

Das Universitätsklinikum Jena (UKJ) gehört zu den Häusern, die das Modell aktiv erproben. Eine gesundheitsökonomische Kurzevaluation der dort tagesstationär behandelten Fälle vom Frühjahr 2023 bis Ende 2024 liefert nun erstmals belastbare Daten und soll unter anderem beantworten, wie viele und welche Fälle überhaupt tagesstationär behandelt werden. Woher die Patientinnen und Patienten kommen und wie viele davon eine drittmittelfinanzierte kostenfreie, klinikumsnahe Übernachtungsmöglichkeit wahrgenommen haben, soll ebenfalls untersucht werden. Letztendlich soll die Studie Aufschlüsse darüber bringen, wie hoch ein GKV-seitiger Übernachtungszuschuss sein könnte, wenn man diesen an den Ausgabeneinsparungen durch die tagesstationären Behandlungen anstelle einer vollstationären Behandlung bemisst.

154 Fälle unter der Lupe

Grundlage der Auswertung waren routinemäßig anfallende Versorgungs- und Abrechnungsdaten über tagesstationäre Fälle. Berücksichtigt wurden 154 GKV-Fälle. Zuvor ausgeschlossen wurden 17 PKV-Fälle, 15 tagesstationäre Fälle mit anschließender vollstationärer Aufnahme sowie 9 Fälle, die vom UKJ als tagesstationär behandelt, von den Krankenkassen aber als ambulant oder teilstationär gewertet wurden. Die Auswertung erfolgte auf Basis des Thüringer Krankenhausgesetzes (§ 27 Abs. 4, „Eigenforschung mit Behandlungsdaten“).

Das Ergebnis: Rund zwei Drittel aller tagesstationären GKV-Fälle (68 Prozent) entfielen auf die Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie (AVGC). Dort handelte es sich vorwiegend (92,5 Prozent) um Fälle zur Vorbereitung der Leber-Lebendspende oder um Evaluierungsuntersuchungen vor Leber-, Dünndarm-/Multiviszeral oder Pankreas-/Nieren-Transplantation. Weitere Fälle verteilten sich auf Neurologie, Nephrologie, Endokrinologie, Herz- und Thoraxchirurgie, Dermatologie sowie einzelne Fälle in Rheumatologie und Gastrologie/Infektiologie.

Behandlungen von mindestens sechs Stunden

Tagesstationäre Behandlungen in Krankenhäusern entsprechen einem vollstationären Aufenthalt, allerdings ohne Übernachtung. In medizinisch geeigneten Fällen können Krankenhäuser demnach im Einvernehmen mit dem Patienten anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung erbringen. Vorausgesetzt der Patient verbringt dort täglich mindestens sechs Stunden, währenddessen er überwiegend ärztliche oder pflegerische Behandlungen erhält. Grundsätzlich wird die tagesstationäre Behandlung wie ein vollstationärer Aufenthalt abgerechnet.

Für Patienten mit weiter Anreise relevant

Ein Alleinstellungsmerkmal des Jenaer Modells: Über das drittmittelfinanzierte Projekt „Smartes Quartier Jena-Lobeda“ standen den Patientinnen und Patienten kostenfreie Gesundheitsapartments in Kliniknähe zur Verfügung. Dieses Angebot nutzten insgesamt 95 Fälle – das entspricht 61,7 Prozent aller tagesstationären Fälle. Nahezu alle davon entfielen auf die AVGC, also knapp 90 Prozent der tagesstationären AVGC-Fälle.

Die in der AVGC behandelten Patientinnen und Patienten stammten keineswegs nur aus dem Raum Jena: Viele reisten aus weit entfernten Regionen Deutschlands an. Knapp die Hälfte der Patientinnen und Patienten kamen nicht aus Thüringen. Das Versorgungsangebot wurde bewusst nicht regional begrenzt – das UKJ fungiert hier als überregionales Zentrum, insbesondere im Bereich der Transplantationsmedizin.

Ein Vergleich der Übernachtungsfälle zu denen, die das Übernachtungsangebot nicht angenommen haben, zeigt: Wer im Gesundheitsapartment nächtigte, wohnte deutlich weiter entfernt (Median: 108 Kilometer versus 35 Kilometer), war häufiger weiblich, tendenziell etwas jünger (55,8 versus 59,6 Jahre), seltener zuzahlungsbefreit und hatte häufiger einen Pflegegrad (18,1 Prozent versus 0 Prozent).

Gesundheitsapartment (2), Universitätsklinikum Jena
SWJ/ Gesundheitsapartment im Smarten Quartier
Womöglich lässt es sich im Gesundheitsapartment sogar besser schlafen als vollstationär in einem Mehrbettzimmer.

Einsparungen für die GKV – und vermiedene Kosten für Patienten

Aus GKV-Perspektive rechnet sich das Modell: Die durchschnittliche Einsparung gegenüber einer vollstationären Behandlung betrug bei einer mittleren Verweildauer von 3,5 Nächten 590 Euro pro Fall bzw. 166 Euro pro Nacht. Dieser Betrag ergibt sich aus dem gesetzlich vorgegebenen Erlösabzug von 0,04 DRG-Bewertungsrelationen pro Übernachtung, multipliziert mit dem jeweils geltenden Landesbasisfallwert für Thüringen.

Bezieht man die 11 Fälle ein, in denen Patientinnen und Patienten das Gratisangebot ausschlugen und privat – teils im eigenen Wohnwagen – übernachteten, ergibt sich eine GKV-Einsparung von 185 Euro je Fall mit genutzter Gratisübernachtung.

Auch auf Patientenseite wirkte sich das Angebot aus: Wer im Gesundheitsapartment übernachtete, vermied durchschnittlich 297 Euro an privaten Fahrtkosten. Wer hingegen zuhause übernachtete, trug im Schnitt 82 Euro Fahrtkosten selbst – eine Erstattung durch die GKV nach der Krankentransport-Richtlinie kam hierbei wegen Nichtvorliegen schwerer Beeinträchtigungen (zum Beispiel Pflegegrad ≥ 3) nicht in Betracht.

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Was folgt daraus?

Die Ergebnisse legen einen klaren Schluss nahe: Ein GKV-finanzierter Übernachtungszuschuss wäre nicht nur patientenfreundlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Solange ein solcher Zuschuss unter 185 Euro pro Nacht bleibt, liegt – bezogen auf die AVGC-Fälle – weiterhin eine Nettoeinsparung gegenüber der vollstationären Behandlung vor.

Die kostenfreie Übernachtungsmöglichkeit hat die Präferenz der Patientinnen und Patienten für die tagesstationäre Behandlung maßgeblich unterstützt.

Die Evaluation deutet darauf hin, dass die kostenfreie Übernachtungsmöglichkeit die Präferenz der Patientinnen und Patienten für die tagesstationäre Behandlung maßgeblich unterstützt hat. Eine aktuell laufende Patientenbefragung zur Zufriedenheit mit der tagesstationären Versorgung in der AVGC bestätigt diesen Eindruck: Die Ergebnisse deuten auf durchweg positive Erlebnisse hin – auch in anderen Fachdisziplinen. Doch mit dem Auslaufen der Drittmittelfinanzierung für die Gesundheitsapartments steht das Modell vor einer Finanzierungslücke.

Etabliert – aber nicht ohne Hürden

Am UKJ hat sich die tagesstationäre Versorgung mittlerweile etabliert, insbesondere im Bereich der Evaluation zur Organtransplantation und der Leberlebendspende. Allein im ersten Quartal 2025 wurden bereits 67 weitere Fälle abgerechnet, von denen erneut 54 Prozent auf die Klinik für Abdominal- und Viszeralchirurgie entfielen. Es gibt inzwischen einen relevanten Anteil an Patientinnen und Patienten, die insbesondere im Rahmen von Evaluationsuntersuchungen die tagesstationäre der vollstationären Versorgung vorziehen.

Die uneinheitliche Abgrenzung zwischen ambulanter, teilstationärer und tagesstationärer Behandlung erweist sich als zentrales Hindernis für eine breitere Umsetzung.

Dennoch bleiben wesentliche Hürden bestehen: Die uneinheitliche Abgrenzung zwischen ambulanter, teilstationärer und tagesstationärer Behandlung erweist sich als zentrales Hindernis für eine breitere Umsetzung. Neun Fälle mussten allein in dieser Auswertung ausgeschlossen werden, weil Krankenkassen sie nicht als tagesstationär anerkannt haben. Künftige Anpassungen im Leistungs- und Vergütungssystem sollten diese Abgrenzungsproblematik adressieren, ohne dabei den Dokumentationsaufwand für die beteiligten Professionen weiter zu erhöhen.

Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Indikationsbereiche, Versorgungskonstellationen und Krankenhäuser ist begrenzt. Wesentliche Voraussetzung für den Aufbau am UKJ war das Engagement der AVGC und der zentralen Projektsteuerung. Doch die Botschaft ist klar: Paragraf 115e SGB V kann in Verbindung mit einer GKV-bezuschussten kliniknahen Übernachtungsmöglichkeit ein attraktives Versorgungsmodell werden – nicht nur für die Transplantationsmedizin.

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