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Weitere Streiks abgewendetTarifabschluss mit VKA erzielt – Marburger Bund nimmt an

Kein Systemwechsel, aber immerhin enorme Verbesserungen soll der neue Tarifvertrag für rund 60 000 Ärzte an kommunalen Kliniken bringen. Der Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände konnten sich auf diese Ergebnisse einigen.

Zwei Geschäftsleute verüben einen Handschlag. Im Hintergrund applaudiert eine Person.
Wasan/stock.adobe.com
Symbolfoto

Nach mehr als einem halben Jahr Verhandlungen konnten der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) eine Einigung in den Sondierungen um einen neuen Tarifvertrag der TV-Ärzte/VKA herbeiführen. Obwohl zu Ende letzten Jahres die Fronten noch verhärtet waren, stimmte der MB dem Vorschlag der VKA vom 13. Januar 2025 schließlich zu. Zuvor hatten 70 Prozent der teilnehmenden Mitglieder für ein Ende des Arbeitskampfs vortiert.

Der neue Tarifvertrag wird nun in den kommenden Wochen ausgearbeitet. Hauptsächlich betreffen die Ergebnisse die Aspekte Vergütung sowie die Schicht- und Wechselschichtregelung.

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Rückwirkend zum 1. Juli 2024 sollen die Gehälter der Ärzte stufenweise steigen: erstmal um linear vier Prozent. Noch 2025 (ab 1. August) ist eine zweite Erhöhung um zwei Prozent geplant. Zum 1. Juni 2026 erfolgt wohl die letzte Steigerung um nochmal zwei Prozent, die bis zum Ende der Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2026 gilt. Die entsprechenden Bereitschaftsdienstentgelte und der Einsatzzuschlag im Rettungsdienst sowie die kindergeldbezogenen Entgeltbestandteile erhöhen sich ebenso.

Entscheidende Änderungen bei Schichtzulagen

Schicht- und Wechselschichtarbeit sollen mit dem neuen Änderungstarifvertrag künftig attraktiver gestaltet werden. Demnach werden verbindliche Vorgaben für die Erstellung des Dienstplans gelten. Auch wer kurzfristig einspringt, wird in Zukunft besser vergütet.

Die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit werden vereinheitlicht und auf 315 Euro angehoben. Bisher geltende Regelungen, die die Gewährung von Zulagen und Zusatzurlaub für Schichtarbeit verhindert haben, werden ad acta gelegt. Und auch bei der Nachschicht konnte sich der MB durchsetzen – der Zeitraum der Nachtarbeit wird ausgedehnt und der Zuschlag dafür angehoben.

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