
Der Landtag hat das von der Landesregierung vorgelegte „Gesetz zur Neuordnung der Hochschulmedizin“ am 24. Februar 2017 verabschiedet. Das Land Schleswig-Holstein stärkt hiermit die besonderen Aufgaben der Universitätsmedizin, indem es bessere Grundlagen für die wissenschaftliche, strukturelle und wirtschaftliche Zusammenarbeit der Partner schafft. Mit der ab 1. April 2017 greifenden Reform stellt das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) sicher, dass das Alleinstellungsmerkmal – der Dreiklang aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung – aus einer Hand gesteuert werden kann. Zu diesem Zweck wird der Vorstand durch zwei hauptamtliche Vorstandsmitglieder für Forschung und Lehre gestärkt und eine Universitätsmedizinversammlung eingerichtet, die die Arbeit beider Hochschulmedizinstandorte koordiniert. Die Universitätsmedizinversammlung ersetzt den bisherigen Medizinausschuss.
Neue Vorstandsmitglieder für Forschung und Lehre werden ab 1. April Ulrich Stephani, Dekan der Medizinischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, und Thomas Münte, kommissarischer Vizepräsident Medizin und Vorsitzender des Senatsausschusses Medizin der Universität zu Lübeck.
Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des UKSH, dazu: „Ulrich Stephani, Direktor unserer Kieler Klinik für Kinder und Jugendmedizin II, und Thomas Münte, Direktor unserer Lübecker Klinik für Neurologie, sind bundesweit anerkannte wissenschaftliche Experten. Ich schätze beide wegen ihrer Weitsicht bei schwierigen Entscheidungen und ihrem ausgleichenden Charakter. Ich freue mich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit, nachdem jetzt der Weg für die rechtliche und organisatorische Neuausrichtung des UKSH frei geworden ist.“
Das gemeinsame Ziel – die noch intensivere Zusammenarbeit zwischen Forschung, Lehre und Krankenversorgung einerseits sowie den Standorten Kiel und Lübeck andererseits – sei eine große Herausforderung, die man gemeinsam meistern wolle.



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