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EilrechtsschutzverfahrenUniklinik Bonn geht gerichtlich gegen Streiks vor

Mit einem Eilrechtsschutzverfahren will die Uniklinik Bonn einem erneuten Streikaufruf von Verdi Einhalt gebieten. Sie sieht einen Verstoß gegen die Friedenspflicht durch den andauernden Arbeitskampf.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch. Hinter im ist verschwommen ein Mann in Richterrobe zu sehen.
Memyjo/stock.adobe.com
Symbolfoto

In der siebten Woche des Streits um einen Tarifvertrag Entlastung an sechs Unikliniken in Nordrhein-Westfalen sind die Fronten weiter verhärtet. Schon seit geraumer Zeit führt die Verdi Verhandlungen mit den Klinikleitungen, bisher jedoch ohne nennenswerte Annäherung der Parteien. Das Universitätsklinikum Bonn will die von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi organisierten Streiks nun per Gerichtsbeschluss verbieten lassen.

Wie das Arbeitsgericht in Bonn mitteilte, ist für Dienstag, den 14. Juni 2022 im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Kammertermin angesetzt. Damit geht die Uniklinik in einem Eilrechtsschutzverfahren gegen einen erneuten Streikaufruf von Verdi für den Zeitraum vom 11. bis 17. Juni vor. So verstoße der Arbeitskampf aus Sicht der Klinik unter anderem gegen die Friedenspflicht und sei „wegen fehlender Erstreikbarkeit der Forderungen rechtswidrig“. Eine weitere Hinnahme der Streikmaßnahmen sei „aus medizinischer Sicht im Interesse der Patienten nicht mehr vertretbar“, heißt es weiter.

Doch die Proteste gehen weiter. So wird laut Bonner Polizei parallel zum Arbeitsgerichtstermin eine Demonstration zum Thema „Tarifvertrag Entlastung - Einstweilige Verfügung gegen Unterlassung des Streiks“ stattfinden. Der Veranstalter rechnet mit 500 Teilnehmern, die sich ab 9:30 Uhr am Klinikum auf dem Venusberg versammeln und anschließend bis zum Münsterplatz ziehen, wo um 14:30 Uhr eine Abschlusskundgebung geplant ist. Es könne in dieser Zeitraum zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen, so die Polizei.

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