Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG
Georg Thieme Verlag KGGeorg Thieme Verlag KG

Klinikum LippstadtProtest und Prozess zu Klinik-Abtreibungsverbot

In Hamm haben mehrere hundert Menschen gegen Vorgaben des katholischen Klinikträgers in Lippstadt demonstriert. Anlass war die Verhandlung der Klage von Chefarzt Volz gegen das auferlegte Abtreibungsverbot seines Arbeitgebers, dem Klinikum Lippstadt.

Protest
Pixel-Shot/stock.adobe.com
Symbolfoto

Seit der Fusion des Klinikum Lippstadt mit dem Christlichen Krankenhaus sorgt eine neue Dienstanweisung zum Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen für Konflikte. Chefarzt Joachim Volz wehrt sich juristisch gegen das vom katholischen Träger verhängte Verbot.

Bereits 2025 klagte Volz gegen die Dienstanweisung und scheiterte in erster Instanz vor Gericht. Das Arbeitsgericht hatte seine Klage im August abgewiesen. Es sei rechtmäßig, dass der Arbeitgeber dem Mediziner Abtreibungen – bis auf enge Ausnahmefälle – verbiete. Der Chefarzt hatte dagegen Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm eingelegt. Vor der Verhandlung am 5. Februar 2026 fand eine Demonstration mit rund 500 Teilnehmenden statt.

Es geht um die Freiheit der Medizin und die Rechte der Frauen.

Volz sagte kurz vor Beginn der Demo, dass er das erstinstanzliche Urteil fehlerhaft halte. „Ich hoffe, dass wir heute die richtige Entscheidung bekommen, denn es geht um ein sehr grundlegendes Problem.“ Schwangere müssten Entscheidungsfreiheit haben bei einem schwer kranken oder schwer missgebildeten Fötus. „Es geht um die Freiheit der Medizin und die Rechte der Frauen“, so Volz weiter.

„Abbruch ist Frauenrecht“

Die Demonstrierenden versammelten sich auf dem Marktplatz und zogen bis zum Landesarbeitsgericht. Auf Transparenten der Demonstrierenden war „Mein Körper ist kein Kirchengut!“ und „Abbruch ist Frauenrecht“ zu lesen. Fraktionschefin Britta Haßelmann und Ricarda Lang (beide Grüne) sowie weitere Politikerinnen und Politiker aus Bund und Land NRW waren vor Ort. 

„Wir sehen, dass die Versorgungslage für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen möchten, immer schwieriger wird“, sagte Haßelmann. Da der ökonomische Druck zu weiteren Klinikfusionen führen werde, sei zu befürchten, dass die Versorgungslage sich weiter verschärfen werde. Bund und Länder seien hier gemeinsam in Verantwortung.

Mehr zum Thema:

Zu der Demonstration hatte der Gynäkologe Volz mit seiner Unterstützerin Sarah Gonschorek (Grüne) aufgerufen. „Die Frage, die heute gestellt wird, lautet: Ist es legitim, dass das Selbstordnungs- und Verwaltungsrecht der Kirche über den Grundrechten der Frauen steht?“, sagte Gonschorek. Die Kundgebung mit rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie rund 20 Gegendemonstranten, die sich vor dem Gericht versammelten, verlief  laut Polizei friedlich.

Teilerfolg für Volz

Am Nachmittag verkündete das Landesarbeitsgericht das Urteil: Volz darf in seiner Bielefelder Privatpraxis medizinisch begründete Abtreibungen durchführen – entgegen der Anweisung, die das Lippstädter Klinikum im Zuge der Fusion auferlegt hatte. Dass er seit der Fusion keine Abtreibungen mehr im Krankenhaus durchführen darf, sei hingegen rechtens, so das Gericht.

Volz zeigt sich erleichtert: „Für meine Patientinnen ist es ein großer Gewinn. Die medizinische Praxis wird weiterlaufen und das ist die Hauptsache“.

Sortierung
  • Derzeit sind noch keine Kommentare vorhanden. Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Jetzt einloggen