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Rhön-Klinikum und UKGMVereinbarung zur Trennungsrechnung erfolgt

Die Plausibilisierung der Vereinbarung zur Trennungsrechnung zwischen Rhön-Klinikum AG, UKGM, Land Hessen und Universitäten in Gießen und Marburg durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ist erfolgt.

Handschlag
Foto: Fotolia (Edyta Pawlowska)
Symbolfoto

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat den Vertrag auf Plausibilität geprüft und attestiert, dass die Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Damit ist die letzte Vorbehaltsbedingung erfüllt. Die Regelung läuft zunächst bis Ende 2021, hat aber aufgrund ihrer inhaltlichen Ausgestaltung aus Sicht des Unternehmens das Potenzial, über die vereinbarte Laufzeit hinaus die Basis für eine dauerhafte Regelung zu sein.

"Das ist nach den vielen Jahren des Disputs um dieses Thema ein sehr großer Erfolg. Erstmals werden wir für unseren Beitrag zur Forschung und Lehre an den Universitätsklinika Gießen und Marburg aus unserer Sicht angemessen vergütet.

Mit dieser Vereinbarung ist der Weg frei für ein massives Investitionsprogramm, von dem unsere Patienten, unsere Mitarbeiter und damit die ganze Region Mittelhessen profitieren werden", sagt Stephan Holzinger, Vorstandsvorsitzender der Rhön-Klinikum AG.

Einigung beeinflusst Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen

Bereits im Mai 2017 hatten sich die beteiligten Parteien über die Eckpunkte der Vereinbarung geeinigt. Ende Dezember 2017 wurde diese als Zukunftspapier für die Weiterentwicklung der mittelhessischen Universitätsmedizin für die Universitätskliniken in Gießen und Marburg unterzeichnet. Die Verabschiedung im hessischen Landeshaushalts 2018/2019 erfolgte im Februar 2018.

Die Vereinbarung sieht unter anderem vor, dass die Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ab 2017 einen zusätzlichen Beitrag für die Finanzierung der von ihr erbrachten Leistungen für Forschung und Lehre erhält. Dazu wird der Sockelbetrag, den das Land an die beiden Universitäten bezahlt, entsprechend angehoben. Auch wird erstmals die angemessene Vergütung der künftigen Steigerungen bei den Sach und Personalkosten in Forschung und Lehre geregelt.

Die erfolgreiche Einigung beeinflusst das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) des Konzerns der Rhön-Klinikum AG einmalig mit 20 Millionen Euro. Des Weiteren erhält das UKGM vom Land Hessen im Rahmen der Vereinbarung einmalig zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von 13 Millionen Euro.

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