
In Sachsen sind der Marburger Bund und Uniklinikum Leipzig (UKL) zu einer Tarifverinbarung gekommen. Diese sieht für die Ärztinnen und Ärzte am Haus eine Wochenarbeitszeit von nur noch 40 statt 42 Stunden vor. Der Haustarifvertrag passt sich damit dem Tarifvertrag Ärzte der Länder an. Nachgezogen wird auch bei den Überstundenausgleichsregelungen. On top profitieren die etwa 1000 ärztlichen Beschäftigen von einer einmalig gezahlten steuer- und sozialversicherungsfreien Inflationsprämie – ausgezahlt Ende 2024. Diese hatten die nicht-ärztlichen Mitarbeitenden bereits erhalten.
Gesundheitsschutz von Ärztinnen und Ärzten ist auch Patientenschutz.
Die Tarifeinigung umfasst ebenso eine Erhöhung der Steigerung der Tabellenentgelte. Ab 1. September steigen diese um sechs Prozent. Es sei ein attraktives Gesamtpaket geschnürt worden, so Prof. Dr. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand und Sprecher des Vorstandes des Universitätsklinikums Leipzig. „Mit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie stellen wir zudem eine Gleichbehandlung zwischen den am UKL beschäftigten Berufsgruppen her.“
Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Der Geschäftsführer des Marburger Bunds Sachsen, Steffen Forner, kommentiert: „Neben einem deutlichen Gehaltsplus war es uns wichtig, die Arbeitsbedingungen unserer Mitglieder im UKL weiter zu verbessern. Die Absenkung der Arbeitszeit war für die Tarifkommission deshalb eine Forderung, die nicht verhandelbar war, denn Gesundheitsschutz von Ärztinnen und Ärzten ist auch Patientenschutz.“ Mit der Anpassung der regulären Wochenarbeitszeit stärkt das UKL auch seine Attraktivität als Arbeitgeber, betont Dr. Robert Jacob, Kaufmännischer Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig. Gleichzeitig sei eine Arbeitsgruppe auf Betriebsebene etabliert worden, um Potenziale für Prozessverbesserungen oder Anpassungen von Dienstplansystemen zu entwickeln. „Unser Ziel ist es, auch weiterhin möglichst verlässliche und planbare Dienste mit entsprechenden Ausgleichsregelungen sicherzustellen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erleichtern."
Der UKL-Aufsichtsrat und die Gewährträger müssen der Tarifeinigung noch zustimmen.





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