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HygieneskandalZivilklage gegen Ex-Geschäftsführer der Uniklinik Mannheim

Im Hygieneskandal am Universitätsklinikum Mannheim muss der verurteilte Ex-Geschäftsführer nun mit einer Zivilklage rechnen. Der Aufsichtsrat des Klinikums will Schadenersatz geltend machen.

Universitätsklinikum Mannheim
Uniklinikum Mannheim
Universitätsklinikum Mannheim, Haupteingang.

Nach einer Bewährungsstrafe wegen eines Hygieneskandals am Universitätsklinikum Mannheim kommt auf den ehemaligen Geschäftsführer auch eine Zivilklage zu. Der Aufsichtsrat des Krankenhauses in kommunaler Trägerschaft habe beschlossen, gegen den Ex-Manager Schadenersatz geltend zu machen, teilte ein Sprecher am 23. Mai 2022 mit. Die Entscheidung hatte zuvor der „Mannheimer Morgen“ publik gemacht. Berichte über Operationen mit verunreinigtem Besteck haben die Uniklinik Ruf, Patienten und Millionen-Einnahmen gekostet.

Der über 70-Jährige war im April vergangenen Jahres vom Landgericht Mannheim zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu einer Zahlung von 75 000 Euro an verschiedene Projekte des Klinikums verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil.

Nach Ansicht des Landgerichts verstieß die Führungskraft als Betreiber von Medizinprodukten vorsätzlich gegen das Medizinproduktegesetz in besonders schwerem Fall. Der Verwaltungswirt habe zwischen 2011 und 2014 die Gesundheitsgefährdung von mindestens 50 000 Patienten in Kauf genommen. Der Mann habe Aufgaben für die Beseitigung gravierender Mängel bei der Sterilisierung an Untergebene delegiert, die davon kaum Ahnung gehabt hätten und die er nicht kontrolliert habe. Hintergrund seien erwünschte Kostenersparnisse gewesen. Die Uniklinik nimmt im Jahr rund 18 000 Eingriffe vor.

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